Gegenstandsversicherung, versicherte Gefahren: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 15: | Zeile 15: | ||
* Erdbeben, | * Erdbeben, | ||
* Böswilligkeit von Dritten, | * Böswilligkeit von Dritten, | ||
''' | '*'' Vandalismus,''' | ||
* Herunterfallen, | * Herunterfallen, | ||
* Bruchschäden, | * Bruchschäden, | ||
Zeile 28: | Zeile 28: | ||
Schlagwort: | Schlagwort:''' |
Version vom 27. Oktober 2016, 08:22 Uhr
Gegenstandsversicherung, versicherte Gefahren
Die Gegenstandsversicherung sichert die finanziellen Folgen bei Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Gegenstände bei nachfolgenden Ereignissen ab.
Der abgedeckte Gefahrenbereich ist in wesentliche Punkten umfangreicher als in einer Hausratversicherung. Diese Bereiche werden in Fettschrift hervorgehoben.
- Brand,
- Blitzschlag,
- Explosion,
- Kurzschluss,
- Überspannung,
- Sturm,
- Überschwemmung,
- Hagel,
- Erdbeben,
- Böswilligkeit von Dritten,
'* Vandalismus,'
- Herunterfallen,
- Bruchschäden,
- An- u. Zusammenstoßen,
- Wasser u. Flüssigkeitsschäden,
- unsachgemäße Handhabung,
- Abhandenkommen durch Einbruchdiebstahl,
- Abhandenkommen durch Diebstahl,
- Abhandenkommen durch Raub,
- Transportmittelunfall
Schlagwort: