Kfz Versicherung, Deckungssumme: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt die gesetzliche '''Mindestdeckungssumme bei Personenschäden 2,5 Mio. Euro.''' Werden mehrere Personen geschädigt greift die Maximierung, somit stehen maximal 7,5 Mio. Euro für alle geschädigten Personen zur Verfügung.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt die gesetzliche '''Mindestdeckungssumme bei Personenschäden 2,5 Mio. Euro.''' Werden mehrere Personen geschädigt greift die Maximierung, somit stehen maximal 7,5 Mio. Euro für alle geschädigten Personen zur Verfügung.
Bei '''Sachschäden beträgt die gesetzliche Maximalleistung 1,12 Mio.''' Euro und bei '''Vermögensschäden beträgt diese Maximalleistung 50.000 Euro'''.
Bei '''Sachschäden beträgt die gesetzliche Maximalleistung 1,12 Mio.''' Euro und bei '''Vermögensschäden beträgt diese Maximalleistung 50.000 Euro'''.<br />
 


'''Ein höherer Deckungsumfang ist frei vereinbar'''<br />
'''Ein höherer Deckungsumfang ist frei vereinbar'''<br />


Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarifvariante sind mittlerweile höhere Deckungssummen üblich. So sind Deckungssummen von 50 oder 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal mittlerweile üblich. Die maximale Regulierung bei Personenschäden ist auch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Oftmals werden 8 Mio. Euro oder 15 Mio. Euro je Geschädigten in Ansatz gebracht.
Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarifvariante sind mittlerweile höhere Deckungssummen üblich. So sind Deckungssummen von 50 oder 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal mittlerweile üblich. Die maximale Regulierung bei Personenschäden ist auch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Oftmals werden 8 Mio. Euro oder 15 Mio. Euro je Geschädigten in Ansatz gebracht.

Version vom 27. Juni 2017, 05:40 Uhr

Als Deckungssumme wird der Wert bezeichnet, der im Schadensfall maximal von der Versicherungsgesellschaft an den Geschädigten ausbezahlt wird. Je nach Versicherungssparte sind die Deckungssummen unterschiedlich hoch.

Gesetzlich vorgeschriebene Mindestsummen

In der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt die gesetzliche Mindestdeckungssumme bei Personenschäden 2,5 Mio. Euro. Werden mehrere Personen geschädigt greift die Maximierung, somit stehen maximal 7,5 Mio. Euro für alle geschädigten Personen zur Verfügung. Bei Sachschäden beträgt die gesetzliche Maximalleistung 1,12 Mio. Euro und bei Vermögensschäden beträgt diese Maximalleistung 50.000 Euro.


Ein höherer Deckungsumfang ist frei vereinbar

Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarifvariante sind mittlerweile höhere Deckungssummen üblich. So sind Deckungssummen von 50 oder 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal mittlerweile üblich. Die maximale Regulierung bei Personenschäden ist auch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Oftmals werden 8 Mio. Euro oder 15 Mio. Euro je Geschädigten in Ansatz gebracht.