Kfz Versicherung, Schutzbrief: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Ausschlüsse vom Versicherungsschutz'''<br /> | |||
- der Schadenort liegt in der Nähe des Wohnorts - im Regelfall 50 km Luftlinie<br /> | |||
- das versicherte Fahrzeug kann aus eigener Kraft zur nächsten Werkstatt bewegt werden<br /> | |||
- der Fahrzeugschlüssel wurde im Innern des Fahrzeuges vergessen<br /> | |||
- das Tüschloss ist aufgrund der Wetterbedingungen eingefroren<br /> | |||
- der Versicherungsschutz ist nicht weltweit gültig<br /> | |||
Version vom 26. Juni 2017, 12:36 Uhr
Im Rahmen der Kfz-Versicherung kann der Schutzbrief als Tariferweiterung zusätzlich gewählt werden. In vielen Tarifen besteht der Versicherungsschutz europaweit.
Leisungsart | Erläuterungen |
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Pannenhilfe | Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versicherten Kraftfahrzeuges direkt am Pannenort |
Abschleppen | Transport des nicht mehr fahrtüchtigen Kraftfahrzeuges zur nächsten Werkstatt |
Bergung | das versicherte KFZ wird auf die befestigte Straße gehoben oder gebracht |
Weiter- und Rückfahrt | Transport der berechtigten Fahrzeuginsassen zum Zielort und zum reparierten KFZ. Meist gewählte Formen des Transportmittels: Mietwagen, Bahn, Flugzeug |
Fahrzeugrücktransport | das fahruntüchtige Fahrzeug wird aus dem Ausland in die Werkstatt am Heimatort gebracht; im Imland erfolgt der Fahrzeugrücktransport mit speziellen Abschleppfahrzeugen |
Ersatzteilversand | ein benötigtes Ersatzteil ist im Ausland nicht erhältlich, so organisiert und versendent dieses das Versicherungsunternehmen |
Ersatzfahrer | beim Ausfall des Fahrer durch Krankheit oder Unfall wird ein Ersatzfahrer gestellt |
Fahrzeugunterstellung | Übernahme der Fahrzeugunterstellungskosten bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des KFZ´s |
Übernachtungskosten | Übernahme der Hotelkosten für alle berechtigten Insassen bis zur Wiederherstellung des Fahrbereitschaft des versicherten Fahrzeuges |
Mietwagen | bei Fahrzeugdiebstahl wird ein Mietwagen zur Rückreise zur Verfügung gestellt; wird das gestohlene Fahrzeug wieder gefunden, so wird dieses zum Heimatort zurück transportiert |
Sonstiges | Routenplanung, Nutzungsausfall, Verschrottung, Verzollung, usw. |
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz
- der Schadenort liegt in der Nähe des Wohnorts - im Regelfall 50 km Luftlinie
- das versicherte Fahrzeug kann aus eigener Kraft zur nächsten Werkstatt bewegt werden
- der Fahrzeugschlüssel wurde im Innern des Fahrzeuges vergessen
- das Tüschloss ist aufgrund der Wetterbedingungen eingefroren
- der Versicherungsschutz ist nicht weltweit gültig