Berufshaftpflichtversicherung, Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:


Besondere Bedingungen und Risikbeschreibungen (BBR) gibt es für viele Versicherungssparten. Sie ergänzen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen wie AHB u. AVB, sie stellen kein eigenes Bedingungswerk dar. Für Versicherungsnehmer sind Versicherungsverträge mit drei Bedingungswerken sehr schwer verständlich, da diese Bedingungen in Zusammenhang stehen und einer sehr genauen Sichtung und Überprüfung bedürfen.
Besondere Bedingungen und Risikbeschreibungen (BBR) gibt es für viele Versicherungssparten. Sie ergänzen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen wie AHB u. AVB, sie stellen kein eigenes Bedingungswerk dar. Für Versicherungsnehmer sind Versicherungsverträge mit drei Bedingungswerken sehr schwer verständlich, da diese Bedingungen in Zusammenhang stehen und einer sehr genauen Sichtung und Überprüfung bedürfen.
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Berufshaftpflichtversicherung | Alle Einträge zur '''Berufshaftpflichtversicherung''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']]
<center>{{bimpimV02}}
.-.-.-.
[[Category:Berufshaftpflichtversicherung]][[Category:BIM]]

Version vom 28. Mai 2017, 09:24 Uhr

Besondere Bedingungen und Risikbeschreibungen (BBR) gibt es für viele Versicherungssparten. Sie ergänzen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen wie AHB u. AVB, sie stellen kein eigenes Bedingungswerk dar. Für Versicherungsnehmer sind Versicherungsverträge mit drei Bedingungswerken sehr schwer verständlich, da diese Bedingungen in Zusammenhang stehen und einer sehr genauen Sichtung und Überprüfung bedürfen.


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Berufshaftpflichtversicherung anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png












.-.-.-.