Kfz Versicherung, Zweitwagen: Unterschied zwischen den Versionen

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Viele Kfz-Versicherer gewähren beim Abschluss der Kfz-Versicherung für den Zweitwagen auf den selben Versicherungsnehmer eine Sondereinstufung an. Diese Sondereinstufung ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und von verschiedenen Kriterien abhängig. Einige Kfz-Versicherer bieten die Möglichkeit, dass der Zweitwagen zu den selben Konditionen versichert wird, wie der Erstwagen. Mögliche Kriterien sind:
Viele Kfz-Versicherer gewähren beim Abschluss der Kfz-Versicherung für den Zweitwagen auf den selben Versicherungsnehmer eine Sondereinstufung an. Diese Sondereinstufung ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und von verschiedenen Kriterien abhängig. Einige Kfz-Versicherer bieten die Möglichkeit, dass der Zweitwagen zu den selben Konditionen versichert wird, wie der Erstwagen. Mögliche Kriterien sind:



Version vom 8. Mai 2017, 09:30 Uhr

XYZ Viele Kfz-Versicherer gewähren beim Abschluss der Kfz-Versicherung für den Zweitwagen auf den selben Versicherungsnehmer eine Sondereinstufung an. Diese Sondereinstufung ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und von verschiedenen Kriterien abhängig. Einige Kfz-Versicherer bieten die Möglichkeit, dass der Zweitwagen zu den selben Konditionen versichert wird, wie der Erstwagen. Mögliche Kriterien sind:

  • der Zweitwagen wird vom selben Versicherungsnehmer versichert, wie der Erstwagen
  • der Zweitwagen wird auf den Ehepartner bzw. Lebenspartner versichert
  • die Fahrzeugnutzer erfüllen das Mindestalter von z.B.: 25 Jahren
  • das Erstfahrzeug ist beim selben Versicherungsunternehmen versichert
  • weitere Versicherungsverträge müssen beim Versicherer vorhanden sein
  • die jährliche Fahrleistung ist beschränkt
  • das Erstfahrzeug ist mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft

Die genauen Konditionen zur Kfz Versicherung für den Zweitwagen sollten mit dem Kfz-Versicherer geklärt werden. Denn der Schadenfreiheitsrabatt steigt auch beim Zweitwagen kontinuierlich an und mindert dadurch den Beitragsaufwand. Wird mit dem Zweitwagen oder Erstwagen ein Unfall verursacht, so bleibt der Schadenfreiheitsrabatt des anderen Fahrzeuges unberührt. Denn die beiden Kfz-Versicherungsverträge werden jeweils für sich selbst betrachtet.