Krankenversicherung private, medizinisch notwendige Heilbehandlung: Unterschied zwischen den Versionen

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Schlagwort: medizinisch notwendige Behandlung
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Version vom 11. April 2017, 18:18 Uhr

Dieses Thema gibt leider immer wieder Anlass zu Differenzen zwischen dem Versicherungsnehmern und Versicherern. Nach den Vertragsbedingungen kommt der Krankenversicherer für die Kosten einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung auf. Wer bestimmt die medizinische Notwendigkeit ? Es ist nicht ausschliesslich der Versicherungsnehmer als Patient und der behandelnde Arzt.

Der Versicherungsnehmer wird hier nicht selten alleine gelassen. Der Arzt empfiehlt und der Versicherungsnehmer folgt der Empfehlung. Der Versicherer schränkt die Leistung ein oder verweigert ggf. die Leistungspflicht.

Den Ärzten sei zu empfehlen, dass Sie auf diesen Umstand den Patienten auch mündlich hinweisen und Ihn nicht im Glauben lassen das alles von der Versicherung automatisch übernommen wird.

Dem Versicherungsnehmer sei zu empfehlen, vor Beginn einer kostspieligen Behandlung oder eines Krankenaufenthaltes sich die Leistungszusage des Krankenversicherers einzuholen. Die Leistungszusage geschieht i.d.R. sehr zügig.

Den Versicherern sei zu empfehlen, mit diesem Thema sensibler und grosszügiger umzugehen. Der Versicherungsnehmer hat erst einmal zum behandelnden Arzt mehr Vertrauen und muss sich ja auf dessen Urteil/Rat verlassen können. Es kommt hier in der Folge nicht selten zum Vertrauensbruch zwischen Patient und Arzt.

Die geltenden Bedingungen/Bestimmungen machen Sinn, bedenkt man dass ansonsten die "Übermassbehandlungen" der Patienten und unnötige Kostenbelastungen zunehmen würden.


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