Privathaftpflichtversicherung, Verschuldenshaftung u. Gefährdungshaftung: Unterschied zwischen den Versionen

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:Bei '''unerlaubter Handlung''' oder auch einer '''Vertragsverletzung''' seitens des Schädigers besteht auf Grund gesetzlicher Bestimmungen die Haftungsverpflichtung des Schädigers. Die Beweispflicht liegt beim Geschädigten.
:Bei '''unerlaubter Handlung''' oder auch einer '''Vertragsverletzung''' seitens des Schädigers besteht auf Grund gesetzlicher Bestimmungen die Haftungsverpflichtung des Schädigers. Die Beweispflicht liegt beim Geschädigten.


* <big>'''Gefährdungshaftung'''</big> <br />
* <big>'''Gefährdungshaftung'''</big> <br />