Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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- '''Ausnahmen:''' geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende. Selbständige und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, können sich ggf. freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.<br /> | - '''Ausnahmen:''' geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende. Selbständige und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, können sich ggf. freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.<br /> | ||
- '''Von der Versicherungspflicht generell ausgenommen''', sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben.<br /> | - '''Von der Versicherungspflicht generell ausgenommen''', sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben.<br /> | ||
*'''Freiwillige Arbeitslosenversicherung''', diese Voraussetzungen '''müssen erfüllt sein:'''<br /> | *'''Freiwillige Arbeitslosenversicherung''', diese Voraussetzungen '''müssen erfüllt sein:'''<br /> | ||
- Zahlungen in die Arbeitslosenversicherung, mindestens zwölf Monate während zweieri Jahre vor Selbständigkeit<br /> | :- Zahlungen in die Arbeitslosenversicherung, mindestens zwölf Monate während zweieri Jahre vor Selbständigkeit<br /> | ||
- Tätigkeitsaufnahme darf maximal drei Monate zurückliegen<br /> | :- Tätigkeitsaufnahme darf maximal drei Monate zurückliegen<br /> | ||
- bei der Arbeitsagentur des Wohnortes muss ein Antrag gestellt worden sein<br /> | :- bei der Arbeitsagentur des Wohnortes muss ein Antrag gestellt worden sein<br /> | ||
- Tätigkeitsnachweis erforderlich (Gewerbeschein, Beleg von der Pflegekasse oder Arbeitsvertrag)<br /> | :- Tätigkeitsnachweis erforderlich (Gewerbeschein, Beleg von der Pflegekasse oder Arbeitsvertrag)<br /> | ||
- Firmenneugründer brauchen keinen Nachweis erbringen<br /> | :- Firmenneugründer brauchen keinen Nachweis erbringen<br /> | ||
'''Die freiwillige Arbeitslosenversicherung gilt nicht''' für Personen, die:<br /> | *'''Die freiwillige Arbeitslosenversicherung gilt nicht''' für Personen, die:<br /> | ||
- sich nach Studium / Ausbildung selbständig machen <br /> | :- sich nach Studium / Ausbildung selbständig machen <br /> | ||
- bereits längere Zeit selbständig waren<br /> | :- bereits längere Zeit selbständig waren<br /> | ||
- Arbeitslosengeld II bezogen haben<br /> | :- Arbeitslosengeld II bezogen haben<br /> | ||
'''Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung'''<br /> | *'''Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung'''<br /> | ||
Das Arbeitslosengeld (ALG I) beträgt lediglich 60 - 67 % des letzten durchschnittlichen Nettolohns und richtet sich nach dem Familienstand. Die Leistungsdauer ist begrenzt und richtet sich an der Versicherungszeit und dem Alter aus. <br /> | :Das Arbeitslosengeld (ALG I) beträgt lediglich 60 - 67 % des letzten durchschnittlichen Nettolohns und richtet sich nach dem Familienstand. Die Leistungsdauer ist begrenzt und richtet sich an der Versicherungszeit und dem Alter aus. <br /> | ||