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Ein Angebot (Offerte) stellt eine empfangsbedürftige Willenserklärung dar und enthält i.d.R. alle wesentlichen Vertragsbestandteile.
Ein Angebot (Offerte) stellt eine empfangsbedürftige Willenserklärung dar und enthält i.d.R. alle wesentlichen Vertragsbestandteile.
Das Zustandekommen des Vertrages hängt noch von dem Einverständnis des Empfängers ab.
Das Zustandekommen des Vertrages hängt nur von dem Einverständnis des Empfängers ab.