Bootsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Bergungskosten'''  
'''Bergungskosten''' <br />
 
Die Bergungskosten, die Wrackbeseitigungskosten und die Entsorgungskosten werden über den Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen in der Bootsversicherung hinaus unbegrenzt erstattet.  
Die Bergungskosten, die Wrackbeseitigungskosten und die Entsorgungskosten werden über den Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen in der Bootsversicherung hinaus unbegrenzt erstattet.