Produkthaftpflichtversicherung, wer haftet: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 16. Juli 2023, 17:35 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
⚠️ Die Produkthaftpflichtversicherung (erweiterte) ist nicht als eigenständiger, separater Vertrag, sondern nur in Verbindung mit der Betriebshaftpflichtversicherung abschließbar.
Dem Produzenten, Hersteller sind die folgenden Dritten gleichgestellt und haften ebenso:
- der Importeur,
- der Quasi-Hersteller (bringt seinen Namen am Produkt an),
- der Hersteller eines Teilprodukts,
- der Händler, sofern der Hersteller nicht zu ermitteln ist.
Der Händler kann sich innerhalb eines Monats nach § 3 des Produkthaftungsgesetzes von der Haftung befreien. Voraussetzung: Bennung des Herstellers, Liferanten.
Siehe auch
Produkthaftpflichtversicherung, Quasihersteller
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Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching
Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:
vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
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