Nachhaftung: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach Beendigung eines Versicherungsvertrages (oder Beendigung der Gefahrtragung) besteht selbstverständlich weiterhin die Verpflichtung der Haftung. Hier kommt es es dann zur sogenannten "Nachhaftung".  
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* '''Beispiel Nachhaftung in der Gebäudeversicherung:'''


§ 836 BGB (2) Haftung des Grundstücksbesitzers
Nach Beendigung eines Versicherungsvertrages (oder Beendigung der Gefahrtragung) besteht selbstverständlich weiterhin die Verpflichtung der Haftung. Hier kommt es es dann zur sogenannten '''<big>Nachhaftung</big>'''.  
"Ein früherer Besitzer des Grundstücks ist für den Schaden verantwortlich, wenn der Einsturz oder die Ablösung innerhalb eines Jahres nach der Beendigung seines Besitzes eintritt, es sei denn, dass er während seines Besitzes die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder ein späterer Besitzer durch Beobachtung dieser Sorgfalt die Gefahr hätte abwenden können."


'''* Beispiel Nachhaftung des Arztes, Architektes, Ingenieurs (nicht abschliessend) und weitere:'''


Auch hier besteht die Nachhaftungsverpflichtung. Die Berufshaftpflichtversicherung
*'''Beispiel Nachhaftung in der Gebäudeversicherung:'''
erlischt mit der Berufsbeendigung. Später eintretende Schadenersatzforderungen können gegen die Erben geltend gemacht werden.  
 
Die Nachhaftung gilt für weitere Berufe und auch Betriebe.  
:§ 836 BGB (2) Haftung des Grundstücksbesitzers
:"Ein früherer Besitzer des Grundstücks ist für den Schaden verantwortlich, wenn der Einsturz oder die Ablösung innerhalb eines Jahres nach der Beendigung seines Besitzes eintritt, es sei denn, dass er während seines Besitzes die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder ein späterer Besitzer durch Beobachtung dieser Sorgfalt die Gefahr hätte abwenden können."
 
 
*''' Beispiel Nachhaftung des Arztes, Architektes, Ingenieurs (nicht abschliessend) und weitere:'''
 
:Auch hier besteht die Nachhaftungsverpflichtung. Die Berufshaftpflichtversicherung erlischt mit der Berufsbeendigung. Später eintretende Schadenersatzforderungen können gegen die Erben geltend gemacht werden. Die Nachhaftung gilt für weitere Berufe und auch Betriebe.  
 


* '''Im Bereich Umwelthaftpflicht ist die Nachhaftung gesetzlich festgelegt:'''<br />
* '''Im Bereich Umwelthaftpflicht ist die Nachhaftung gesetzlich festgelegt:'''<br />
§ 254 BGB  (1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
:§ 254 BGB  (1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
(2) Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern.  
:(2) Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern.  
 
 
 
 


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'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />


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'''Kontakt zur Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
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'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
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Aktuelle Version vom 25. Januar 2023, 06:59 Uhr

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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


Nach Beendigung eines Versicherungsvertrages (oder Beendigung der Gefahrtragung) besteht selbstverständlich weiterhin die Verpflichtung der Haftung. Hier kommt es es dann zur sogenannten Nachhaftung.


  • Beispiel Nachhaftung in der Gebäudeversicherung:
§ 836 BGB (2) Haftung des Grundstücksbesitzers
"Ein früherer Besitzer des Grundstücks ist für den Schaden verantwortlich, wenn der Einsturz oder die Ablösung innerhalb eines Jahres nach der Beendigung seines Besitzes eintritt, es sei denn, dass er während seines Besitzes die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder ein späterer Besitzer durch Beobachtung dieser Sorgfalt die Gefahr hätte abwenden können."


  • Beispiel Nachhaftung des Arztes, Architektes, Ingenieurs (nicht abschliessend) und weitere:
Auch hier besteht die Nachhaftungsverpflichtung. Die Berufshaftpflichtversicherung erlischt mit der Berufsbeendigung. Später eintretende Schadenersatzforderungen können gegen die Erben geltend gemacht werden. Die Nachhaftung gilt für weitere Berufe und auch Betriebe.


  • Im Bereich Umwelthaftpflicht ist die Nachhaftung gesetzlich festgelegt:
§ 254 BGB (1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
(2) Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern.



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Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt zur Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn















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