Informationssystem Betriebsschliessungsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Schließungen von Gastronomieeinrichtungen wie auch Hotels, führten zum  Streit mit den Versicherern bzw. des bestehenden Versicherungsschutzes. Etliche Klagen sind anhängig. Die bisherige Rechtsprechung fiel unterschiedlich aus.
 
Nun stehen vom Gesamtverband der Versicherung  (GDV) Musterbedingungen für die Versicherer bereit. Danach wird zwischen sechs unterschiedlichen Angeboten/Vorschlägen unterschieden. Die Unterschiede liegen im wesentlichen bei den benannten Erkrankungen. '''Mit diesen Bedingungen wird für den Kunden Klarheit geschaffen. Bislang war es so, dass die Vertragsbedingungen nicht eindeutig waren.'''
 
'''Die Schäden durch Corona bzw. Pandemien sind alleine privatwirtschaftlich nicht versicherbar.'''  Das Prinzip der Versicherung ist außer Kraft gesetzt, da so gut wie alle zur gleichen Zeit betroffen sind und nicht mehr alle für einen einzelnen Fall einzuspringen haben.
 
⚠️  Angeordnete Betriebsschließungen, die flächendeckend greifen, sind künftig eindeutig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
 
 
Der GDV hatte bereits im Juni ein mehrstufiges Absicherungssystem vorgeschlagen, das staatliche Ad-hoc-Hilfen zumindest in einem frühen Pandemie-Stadium ersetzen könnte. Bei der Politik stoße das Modell auf Interesse, so Asmussen. Dies zeige auch die Ausschreibung eines Forschungsprojektes durch das Finanzministerium. Im Moment konzentriere sich die Politik jedoch auf die Bekämpfung der Pandemie, kurzfristig sei daher keine Entscheidung zum GDV-Vorschlag zu erwarten. „Es bleibt ein Thema für das Bundestagswahljahr“, so Asmussen. „Dafür konkretisieren wir unser Konzept weiter.“

Aktuelle Version vom 26. Dezember 2020, 11:33 Uhr

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