Unfallversicherung private, Insektenstich: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(11 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:


<center>
{| class="wikitable"
|-
|}
{| border="0" style="border-collapse:collapse"
| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung'''<br />
|}
</center>


Ein Insekten­stich oder auch Insektenbiss ist dem Grunde nach der Versicherungsdefinition '''kein Versicherungsfall und somit nicht leistungspflichtig.''' Etliche Versicherer bieten über die '''Infektionsklausel''' aber hierfür Versicherungsschutz, wenn eine anhaltende gesundheitliche Beeinträchtigung auftritt. Ein Zeckenbiss kann ggf. als Unfall gelten und den Leistungsfall auslösen. Die Abgrenzung zwischen dem Zeckenstich oder Biss  oder einer chronischen Erkrankungen führt häufig zu Streitfällen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer.


Ein <big>'''Insekten­stich oder auch Insektenbiss'''</big> ist dem Grunde nach der '''Versicherungsdefinition''' '''kein Versicherungsfall und somit nicht leistungspflichtig.''' Etliche Versicherer bieten über die '''Infektionsklausel''' aber hierfür Versicherungsschutz, wenn eine anhaltende gesundheitliche Beeinträchtigung auftritt. Ein Zeckenbiss kann ggf. als Unfall gelten und den Leistungsfall auslösen.


  (Ober­landes­gericht Nürn­berg, Az. 8 W 2040/14, Ober­landes­gericht Koblenz, Az. 10 U 228/11).
Die Abgrenzung zwischen dem Zeckenstich oder Biss oder einer chronischen Erkrankungen führt häufig zu Streitfällen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer.<br />
 
OLG Nürn­berg - Az. 8 W 2040/14<br />
OLG Koblenz - Az. 10 U 228/11<br />
 
 
 
'''Siehe auch''' <br />
[[Unfallversicherung private, Definition Unfall]]  <br />
 
 
[[Informationssystem Unfallversicherung private|Alle Einträge zur '''privaten Unfallversicherung''' anzeigen]]                    [[Informationssystem Unfallversicherung private |zur '''Hauptseite''']]
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
[[Category:Unfallversicherung private]][[Category:PIM]]
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schlagwort: Unfallversicherung private, private Unfallversicherung, wann liegt ein Unfall vor, Unfalldefinition, Unfallbegriff, Unfallinfektionswklausel<br />
 
.-.-.-.
 
[[Category:Unfallversicherung private]][[Category:PIM]]

Aktuelle Version vom 12. August 2022, 08:07 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


Ein Insekten­stich oder auch Insektenbiss ist dem Grunde nach der Versicherungsdefinition kein Versicherungsfall und somit nicht leistungspflichtig. Etliche Versicherer bieten über die Infektionsklausel aber hierfür Versicherungsschutz, wenn eine anhaltende gesundheitliche Beeinträchtigung auftritt. Ein Zeckenbiss kann ggf. als Unfall gelten und den Leistungsfall auslösen.

Die Abgrenzung zwischen dem Zeckenstich oder Biss oder einer chronischen Erkrankungen führt häufig zu Streitfällen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer.

OLG Nürn­berg - Az. 8 W 2040/14
OLG Koblenz - Az. 10 U 228/11


Siehe auch
Unfallversicherung private, Definition Unfall


Alle Einträge zur privaten Unfallversicherung anzeigen                     zur Hauptseite

















Schlagwort: Unfallversicherung private, private Unfallversicherung, wann liegt ein Unfall vor, Unfalldefinition, Unfallbegriff, Unfallinfektionswklausel

.-.-.-.