Rentenversicherung gesetzliche, Regelaltersrente: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter Umständen kann der Versicherte auch früher in Rente gehen, wobei die Höhe der Rente entsprechend geringer ausfällt.
Unter Umständen kann der Versicherte auch früher in Rente gehen, wobei die Höhe der Rente entsprechend geringer ausfällt.
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Aktuelle Version vom 10. Dezember 2018, 10:42 Uhr


Eine bestimmte Altersgrenze ist Voraussetzung, um ohne Abstriche in Rente gehen zu können. Die Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an. Grund für das ansteigen der Altersgrenze ist die längere Lebenserwartung, die die Bezugszeit der Rente von 10 Jahren im Jahr 1960 auf derzeit 17 Jahre ausdehnte – mit steigender Tendenz.

Vertrauensschutz

Ist der Versicherte vor dem 01.01.1955 geboren und vor dem 01.01.2007 besteht eine Vereinbarung nach dem Altersteilzeitgesetz mit dem Arbeitgeber, so kann der Versicherte aus Vertrauensschutzgründen weiterhin mit 65 Jahren in die Regelaltersrente gehen. Das Gleiche gilt, wenn der Versicherte vor dem 01.01.1964 geboren wurde und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen hat.


Versicherungszeit

Fünf Jahre Versicherungszeit genügen für den Anspruch auf die sog. Regelaltersrente.


Vorzeitig in Rente

Unter Umständen kann der Versicherte auch früher in Rente gehen, wobei die Höhe der Rente entsprechend geringer ausfällt.


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