Unfallversicherung gesetzliche, Elternzeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Wird während der Elternzeit ab und an gearbeitet, bleibt der Versicherte weiterhin gesetzlich versichert. Die gilt auch während einer Weiterbildung.
Wird während der Elternzeit ab und an gearbeitet, bleibt der Versicherte weiterhin gesetzlich versichert. Die gilt auch während einer Weiterbildung.
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Aktuelle Version vom 25. März 2018, 06:49 Uhr

Wird während der Elternzeit ab und an gearbeitet, bleibt der Versicherte weiterhin gesetzlich versichert. Die gilt auch während einer Weiterbildung.


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