Bausparen, Allgemeine Bausparbedingungen (ABB): Unterschied zwischen den Versionen

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Bausparen, Allgemeine Bausparbedingungen (ABB)


'''Im Gesetz über Bausparkassen (BSpKG)''' der Bundesrepublik Deutschland sind unter § 5 die ABB "'''Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge''' (ABB)" geregelt.
'''Im Gesetz über Bausparkassen (BSpKG)''' der Bundesrepublik Deutschland sind unter § 5 die ABB "'''Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge''' (ABB)" geregelt.
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Grundsätzlich gestalten die Bausparkassen die ABB tarifabhängig, allerdings sind '''in § 5 Abs. 3 BSpKG verpflichtende Inhalte für die ABB festgelegt''' (Der Gesetzestext findet sich unter: https://dejure.org/gesetze/BauSparkG)/5.html)  
Grundsätzlich gestalten die Bausparkassen die ABB tarifabhängig, allerdings sind '''in § 5 Abs. 3 BSpKG verpflichtende Inhalte für die ABB festgelegt''' (Der Gesetzestext findet sich unter: https://dejure.org/gesetze/BauSparkG)/5.html)  


Diese gesetzlichen Mindestanforderungen für die ABB sorgen für eine bessere Vergleichbarkeit der Bausparverträge (unterschiedlicher Anbieter) und für eine innerhalb Deutschlands ähnliche und gesetzlich gesicherte Vertragsgestaltung bei Bausparverträgen..
Diese gesetzlichen Mindestanforderungen für die ABB sorgen für eine bessere Vergleichbarkeit der Bausparverträge (unterschiedlicher Anbieter) und für eine innerhalb Deutschlands ähnliche und gesetzlich gesicherte Vertragsgestaltung bei Bausparverträgen.
 
 
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Aktuelle Version vom 4. März 2018, 08:58 Uhr

Im Gesetz über Bausparkassen (BSpKG) der Bundesrepublik Deutschland sind unter § 5 die ABB "Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB)" geregelt. Es handelt sich um rechtliche Vertragsbestimmungen zwischen Bausparer und Bausparkasse, die verpflichtender Bestandteil jedes Bausparvertrages sind. Die Bausparkassen müssen sie ihren Kunden bei Vertragsabschluss zur Verfügung stellen. Sie sind mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Unternehmen und Banken vergleichbar. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen überprüft und genehmigt als Fachaufsichtsbehörde Überarbeitungen und Veränderungen in den ABB der Bausparkassen. Änderungen müssen dem Bausparer schriftlich mitgeteilt werden.

Grundsätzlich gestalten die Bausparkassen die ABB tarifabhängig, allerdings sind in § 5 Abs. 3 BSpKG verpflichtende Inhalte für die ABB festgelegt (Der Gesetzestext findet sich unter: https://dejure.org/gesetze/BauSparkG)/5.html)

Diese gesetzlichen Mindestanforderungen für die ABB sorgen für eine bessere Vergleichbarkeit der Bausparverträge (unterschiedlicher Anbieter) und für eine innerhalb Deutschlands ähnliche und gesetzlich gesicherte Vertragsgestaltung bei Bausparverträgen.


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