Inhaltsversicherung, versicherte Sachen: Unterschied zwischen den Versionen

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- sind die technischen und kaufmännischen Beitriebseinrichtungen inkl. aller Waren und Dienstleistungen beinhaltet. D.h. alle beweglichen  
In der Betriebsinhaltsversicherung sind die<br />
: Sachen, soweit der Versicherungsnehmer Eigentümer ist oder die Sachen unter Eigentumsvorbehalt erworben hat. <br />
- technischen und kaufmännischen Beitriebseinrichtungen inkl. aller Waren und Dienstleistungen beinhaltet.<br />
- Sachen von Kunden die zur Bearbeitung oder Reparatur in Obhut des Versicherungsnehmers. <br />
- D.h. alle beweglichen Sachen, soweit der Versicherungsnehmer Eigentümer ist oder die Sachen <br />
- unter Eigentumsvorbehalt erworben hat..<br />
- Sachen von Kunden die zur Bearbeitung oder Reparatur in Obhut des Versicherungsnehmers. <br />
- Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen.<br />
- Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen.<br />




Schlagwort: Inhaltsversicherung, Inventarversicherung, versicherte Sachen<br />
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Inhaltsversicherung, Inventarversicherung, versicherte Sachen<br />
 
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Aktuelle Version vom 3. Dezember 2021, 10:28 Uhr

In der Betriebsinhaltsversicherung sind die
- technischen und kaufmännischen Beitriebseinrichtungen inkl. aller Waren und Dienstleistungen beinhaltet.
- D.h. alle beweglichen Sachen, soweit der Versicherungsnehmer Eigentümer ist oder die Sachen
- unter Eigentumsvorbehalt erworben hat..
- Sachen von Kunden die zur Bearbeitung oder Reparatur in Obhut des Versicherungsnehmers.
- Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen.


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