Kfz Versicherung, Zubehörteileliste: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Kfz-Versicherung wird unterschieden nach Zubehörteilen bzw. Fahrzeugteilen, die  
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Aktuelle Version vom 20. November 2017, 14:54 Uhr

In der Kfz-Versicherung wird unterschieden nach Zubehörteilen bzw. Fahrzeugteilen, die

  • beitragsfrei mitversichert sind
  • betragsmäßig beschränkt versichert sind
  • generell gegen Beitragszuschlag versicherbar sind
  • grundsätzlich nicht versicherbar sind


Beitragsfrei mitversichert

Beitragsfrei mitversichert sind unter Verschluss verwahrte oder fest im Fahrzeug eingebaute sowie am Fahrzeug angebaute Fahrzeugteile und Zubehörteile, soweit diese zugelassen sind und nicht zu einer anderen Gruppe zählen. Wie z.B.

  • Navigationssysteme, Autopilotsysteme und Radio/CD-Kombinationen, die ab Werk serienmäßig oder als Zubehör eingebaut worden sind.
  • Gasanlagen
  • Fotoapparate bis zu einem Wert von 50 Euro
  • Navigations-Cd´s und Navigations-DVD`s
  • Zubehör, das aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführt werden muss
  • Zubehör zur Pannenhilfe bzw. Unfallaufnahme


Betragsmäßig beschränkt

Bei nachfolgenden Zubehörteilen ist die Entschädigung auf 5.000 Euro beschränkt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, je Schadenfall. Vorausgesetzt, diese sind im Fahrzeug eingebaut oder durch eine entsprechende Halterung fest mit dem Fahrzeug verbunden. Wie z.B.

  • Beiwagen und Verkleidungen bei Krafträdern, Leichtkrafträdern, Trikes und Quads
  • Lautsprecheranlagen (nicht jedoch in Omnibussen)
  • CB-Funk Einzelgeräte
  • Fernseher mit Antenne
  • nachträglich fest eingebaute Navigationssysteme und Autopilotsysteme
  • nachträglich fest eingebaute Radio/CD-Kombinationen auch mit zusätzlichem Verstärker
  • Multimediasysteme, wie z.B. Audio-, Video-, Radio- und Telekommunikationsgeräte
  • CD-Wechsler
  • Funkanlage mit Antenne


Generell gegen Beitragszuschlag versicherbar

Gegen Beitragzuschlag sind generell die nachfolgenden Zubehörteile bzw. Fahrzeugteile versicherbar, soweit diese im Fahrzeug fest eingebaut sind oder mit dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden sind. Wie z.B.

  • Bar
  • eingetragene Veränderungen am Fahrwerk oder Triebwerk, ausgenommen Umrüstung auf Gasbetrieb
  • Panzerglas
  • Doppelpedalanlage
  • Rundumlicht, wie z.B. Blaulicht
  • Telefon mit Antenne – fest eingebaut -
  • Beschläge
  • individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen und Sonderfolierungen sowie besondere Oberflächenbehandlungen
  • Hydraulische Ladebordwand für LKW
  • Spezialaufbauten
  • Wohnwageninventar – fest eingebaut -


Grundsätzlich nicht versicherbar

Keine Fahrzeugzubehörteile und daher nicht versicherbar sind die nachfolgenden, wie z.B.

  • Autokarten, Altanten
  • Brillen
  • Campingausrüstung – soweit nicht fest eingebaut -
  • CD`s / DVD`s, USB-Stick, Speicherkarten
  • Ersatzteile und Werkzeug – soweit nicht serienmäßig -
  • Fahrerkleidung
  • Faltgarage, Regenschutzplane
  • Garagentoröffner – Sendeteil -
  • Handy, Smartphone, mobile Navigationssysteme, Laptop und Tablet, auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug durch eine Halterung
  • Heizung – soweit nicht fest eingebaut -
  • Magnetschilder und Maskottchen
  • Vorzelt
  • Persönliche Gegenstände der Insassen, wie z.B. Reisegepäck, Kühltasche, Fotoausrüstung


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