Geringfügig Beschäftigte: Unterschied zwischen den Versionen

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Einige Versicherer berechnene Ihre Prämien für die betrieblichen Versicherungen auf Baisis der Anzahl der Mitarbeiter. Dazu ist es notwendig, die Mitarbeiter in Gruppen einzuteilen. Neben den Inhabern, Geschäftsführern, Hauptberuflichen und den Nebenberflichen gibt es in diesem Sinne auch die "geringfügig Beschäftigten". Grundlage dieser Bezeichnung ist ein entsprechendes Gesetzt. Früher wurden diese Mitarbeiter auch als 450-Euro Kräfte bezeichnet.  
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| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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Einige Versicherer berechnene Ihre Prämien für die betrieblichen Versicherungen auf Baisis der Anzahl der Mitarbeiter. Dazu ist es notwendig, die Mitarbeiter in Gruppen einzuteilen. Neben den Inhabern, Geschäftsführern, Hauptberuflichen und den Nebenberflichen gibt es in diesem Sinne auch die "geringfügig Beschäftigten". Grundlage dieser Bezeichnung ist ein entsprechende Verordnung. Gelegentlich werden diese Mitarbeiter auch als Minijober oder 520-Euro Kräfte bezeichnet.  


Wird in einem Versicherungskontext nach der Anzahl der geringfügig Beschäftigten gefragt, zählen hierzu alle Mitarbeiter, die auf Basis geringfügiger Beschäftigung regelmäßig oder vorübergehend angestellt sind.
Wird in einem Versicherungskontext nach der Anzahl der geringfügig Beschäftigten gefragt, zählen hierzu alle Mitarbeiter, die auf Basis geringfügiger Beschäftigung regelmäßig oder vorübergehend angestellt sind.


== Quelle ==
Quelle: Wikipedia =<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Geringfügige_Beschäftigung Artikel zur geringfügigen Beschäftigung in der Wikipedia]</ref>
<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Geringfügige_Beschäftigung Die geringfügige Beschäftigung lt. Wikipedia]</ref>
 
 
 
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Aktuelle Version vom 17. Mai 2023, 10:09 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


Einige Versicherer berechnene Ihre Prämien für die betrieblichen Versicherungen auf Baisis der Anzahl der Mitarbeiter. Dazu ist es notwendig, die Mitarbeiter in Gruppen einzuteilen. Neben den Inhabern, Geschäftsführern, Hauptberuflichen und den Nebenberflichen gibt es in diesem Sinne auch die "geringfügig Beschäftigten". Grundlage dieser Bezeichnung ist ein entsprechende Verordnung. Gelegentlich werden diese Mitarbeiter auch als Minijober oder 520-Euro Kräfte bezeichnet.

Wird in einem Versicherungskontext nach der Anzahl der geringfügig Beschäftigten gefragt, zählen hierzu alle Mitarbeiter, die auf Basis geringfügiger Beschäftigung regelmäßig oder vorübergehend angestellt sind.

Quelle: Wikipedia =[1]


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