Kfz Versicherung, Oldtimer/Youngtimer: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Voraussetzungen für den Abschluss der Oldtimer/Youngtimer-Versicherung:'''


Die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung kann abgeschlossen werden, wenn
- ein Alltagsfahrzeug zur Verfügung steht<br />
- der Oldtimer/Youngtimer in einem Originalzustand oder in einem Original identischem Zustand ist<br />
- ein Gutachten über den Marktwert und Zustand vorliegt (max. 1 Jahr alt)<br />
- der Marktwert des Fahrzeugs mindestens 3.000 Euro beträgt<br />
- der Zustand beträgt mindestens Note 3<br />


* ein Alltagsfahrzeug zur Verfügung steht
* der Oldtimer/Youngtimer in einem Originalzustand oder in einem Original identischem Zustand ist
* ein Gutachten über den Marktwert und Zustand vorliegt (max. 1 Jahr alt)
* der Marktwert des Fahrzeugs mindestens 3.000 Euro beträgt




'''Die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung kann für PKW´s vereinbart werden,'''
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! Note !! Erläuterung
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|1|| Makelloser Zustand, Keine Mängel an Technik und Optik. Fahrzeuge der absoluten Spitzenklasse. Unrestauriertes, vollständig funktionsfähiges Original oder komplett und perfekt restauriertes Spitzenfahrzeug
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| 2|| Guter Zustand. Mängelfrei, aber mit leichten (!) Gebrauchsspuren. Original oder fachgerecht und aufwendig restauriert. Keine fehlenden oder zusätzlich montierten Teile. Ausnahme: wenn es die StVZO verlangt.
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| 3 || Gebrauchter Zustand. Normale Spuren der Jahre. Kleinere Mängel, aber voll fahrbereit. Keine Durchrostungen. Kine sofortigen Arbeiten notwenidg. Nicht schön, aber gebrauchsfertig.
|}
 


* für PKW-Youngtimer, die mindestens 25 Jahre alt sind
* für PKW-Klassiker, die mindestens 40 Jahre alt sind.


'''Auch für Motorräder kann die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung vereinbart werden,'''  
'''Die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung kann für PKW´s vereinbart werden,'''<br />


für Motorräder, die mindestens 30 Jahre alt sind.
- für PKW-Youngtimer, die mindestens 25 Jahre alt sind<br />
- für PKW-Klassiker, die mindestens 40 Jahre alt sind.<br /
 
 
'''Auch für Motorräder kann die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung vereinbart werden,''' <br />
 
- für klassische Motorräder, die mindestens 30 Jahre alt sind.<br />




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| <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>|| &ensp; ist versichert
| <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>|| &ensp; ist versichert
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| <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center>||&ensp;  ist nicht versichert, versicherbar
| <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center>||&ensp;  ist nicht versichert und versicherbar
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| <center>[[Datei:Plus gelb.png|rahmenlos]]</center>||&ensp;  ist gegen Mehrbeitrag versicherbar, erweiterbar
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| Unfälle, auch selbstverschuldete || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
| Unfälle, auch selbstverschuldete || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Beispiel || Beispiel || Beispiel || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
| Vandalismus || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Beispiel || Beispiel || Beispiel || Beispiel
| Grobe Fahrlässigkeit || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Beispiel || Beispiel || Beispiel || Beispiel
| Naturgewalten || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Beispiel || Beispiel || Beispiel || Beispiel
| Brand und Explosion || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Glasbruch und Reparatur der Windschutzscheibe || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Zusammenstoß mit Haarwild || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Marderbiss || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Kurzschluss an der Verkabelung || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Verzicht auf Abzug "Neu für Alt" || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Transportschäden auf der Ladefläche || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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'''Keine Rückstufung im Schadensfall'''
Im Schadensfall am versicherten Fahrzeug kommt es zu keiner Rückstufung. Die Beiträge bleiben konstant. Die schadenfreien Jahre der Oldtimer/Youngtimer-Versicherung können später auf einen anderen Vertrag übertragen werden.
'''Berücksichtigung der Wertsteigerung'''
Die Wertsteigerung des Oldtimers/Youngtimers wird im Rahmen einer beitragsfreien Vorsorgeversicherung berücksichtigt. Im Schadensfall kann eine Entschädigung gewährt werden, die bis zu 10 % über dem Wert des zu Vertragsbeginn ermittelten Marktwertes liegt.
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Schlagwort: Oldtimerversicherung, Oldtimer versichern<br />
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Aktuelle Version vom 4. April 2021, 08:03 Uhr

Voraussetzungen für den Abschluss der Oldtimer/Youngtimer-Versicherung:

- ein Alltagsfahrzeug zur Verfügung steht
- der Oldtimer/Youngtimer in einem Originalzustand oder in einem Original identischem Zustand ist
- ein Gutachten über den Marktwert und Zustand vorliegt (max. 1 Jahr alt)
- der Marktwert des Fahrzeugs mindestens 3.000 Euro beträgt
- der Zustand beträgt mindestens Note 3


Note Erläuterung
1 Makelloser Zustand, Keine Mängel an Technik und Optik. Fahrzeuge der absoluten Spitzenklasse. Unrestauriertes, vollständig funktionsfähiges Original oder komplett und perfekt restauriertes Spitzenfahrzeug
2 Guter Zustand. Mängelfrei, aber mit leichten (!) Gebrauchsspuren. Original oder fachgerecht und aufwendig restauriert. Keine fehlenden oder zusätzlich montierten Teile. Ausnahme: wenn es die StVZO verlangt.
3 Gebrauchter Zustand. Normale Spuren der Jahre. Kleinere Mängel, aber voll fahrbereit. Keine Durchrostungen. Kine sofortigen Arbeiten notwenidg. Nicht schön, aber gebrauchsfertig.


Die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung kann für PKW´s vereinbart werden,

- für PKW-Youngtimer, die mindestens 25 Jahre alt sind
- für PKW-Klassiker, die mindestens 40 Jahre alt sind.<br /


Auch für Motorräder kann die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung vereinbart werden,

- für klassische Motorräder, die mindestens 30 Jahre alt sind.


Leistungen der Oldtimer/Youngtimer-Versicherung

Diese Gegenüberstellung verdeutlicht den Unterschied zwischen den Leistungen der Haftpflichtversicherung, der Haftpflichtversicherung mit Teilkaskoversicherung und der Haftpflichtversicherung mit Vollkaskoversicherung. Hinweis: Der Listung der Leistungen liegt ein Top-Tarif zugrunde, d.h. nicht alle Versicherer bieten ggf. diesen Versicherungsumfang.

Legende:

Haken gruen.png
  ist versichert
Minus rot.png
  ist nicht versichert und versicherbar


Leistungen Haftpflichtversicherung Haftpflichtversicherung + Teilkaskoversicherung Haftpflichtversicherung + Vollkaskoversicherung
Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. Euro pauschal 100 Mio. Euro pauschal 100 Mio. Euro pauschal
Entwendung
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Unfälle, auch selbstverschuldete
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Vandalismus
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Grobe Fahrlässigkeit
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Naturgewalten
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Brand und Explosion
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Glasbruch und Reparatur der Windschutzscheibe
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Zusammenstoß mit Haarwild
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Haken gruen.png
Marderbiss
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Haken gruen.png
Haken gruen.png
Kurzschluss an der Verkabelung
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Haken gruen.png
Verzicht auf Abzug "Neu für Alt"
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Haken gruen.png
Transportschäden auf der Ladefläche
Minus rot.png
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Haken gruen.png


Keine Rückstufung im Schadensfall

Im Schadensfall am versicherten Fahrzeug kommt es zu keiner Rückstufung. Die Beiträge bleiben konstant. Die schadenfreien Jahre der Oldtimer/Youngtimer-Versicherung können später auf einen anderen Vertrag übertragen werden.


Berücksichtigung der Wertsteigerung

Die Wertsteigerung des Oldtimers/Youngtimers wird im Rahmen einer beitragsfreien Vorsorgeversicherung berücksichtigt. Im Schadensfall kann eine Entschädigung gewährt werden, die bis zu 10 % über dem Wert des zu Vertragsbeginn ermittelten Marktwertes liegt.



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Schlagwort: Oldtimerversicherung, Oldtimer versichern
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