Krankenversicherung private, Logopädie: Unterschied zwischen den Versionen

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Die logopädische Therapieverordnung gehört zu den '''Heilmittelverordnungen'''. Sie müssen ärztlicherseits verordnet sein. Verordnungen erfolgen durch  
Die logopädische Therapieverordnung gehört zu den '''Heilmittelverordnungen'''. Sie müssen ärztlicherseits verordnet sein. Verordnungen erfolgen durch  

Version vom 3. März 2017, 10:35 Uhr

Die logopädische Therapieverordnung gehört zu den Heilmittelverordnungen. Sie müssen ärztlicherseits verordnet sein. Verordnungen erfolgen durch HNO-Ärzte, Kinderärzte, Kieferorthopäden und auch durch Hausärzte. Anwendung findet sie bei:

  • Stimmstörungen, Stimmtherapie
  • Sprechtstörung, Sprechtherapie
  • Sprachstörung, Sprachtherapie
  • Schluckbeschwerden, Schlucktherapie
  • Aphasie

Es erfolgen Einzelsitzungen (Ausnahme Gruppensitzung). Die Therapiedauer beträgt ca. 45 Minuten, ein- bis zweimal wöchentlich. Die Gesamtdauer der Therapie kann auch mehrere Jahre dauern.

Die Kosten werden von den privaten wie auch gesetzlichen Versicherern übernommen.


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Schlagwort: Logopädie, Heilmittel
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