Außergewöhnliche Belastung / zumutbare Belastung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 6: Zeile 6:


Folgend die zumutbaren Belastungen:
Folgend die zumutbaren Belastungen:
XXX variablen einfügen
XXX variablen einfügen



Version vom 26. Februar 2017, 11:33 Uhr

Außergewöhnliche Belastung / Zumutbare Belastung § 33 Einkommenssteuergesetz


Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen Krankheitskosten, Hilfsmittel wie die Brille, der Rollstuhl, das Hörgerät und auch die Zahnprothese. Von der Summe der außergewöhnlichen Belastungen wird die zumutbare Belastung abgezogen. Das Ergebnis wird steuervermindernd berücksichtigt.

Folgend die zumutbaren Belastungen:

XXX variablen einfügen

Höhe der Gesamteinkünfte bis 15.340 € von 15.341 bis 51.130 € über 51.300 €
keine Kinder - Anwendung / Grundtabelle 5% 6% 7%
keine Kinder - Anwendung / Splittingtabelle 4% 5% 6%
ein oder zwei Kinder 2% 3% 4%
drei oder mehr Kinder 1% 1% 2%

👁 Siehe auch: § 33 Einkommensteuergesetz

miniatur Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen

Schlagwort: