Krankenversicherung private, Krankentagegeld / Krankentagegeldversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Schlagwort: Krankentagegeld, Krankentagegeldversicherung, Verdienstausfall, Verdienstausfallversicherung, Krankengeld
Schlagwort: Krankentagegeld, Krankentagegeldversicherung, Verdienstausfall, Verdienstausfallversicherung, Krankengeld

Version vom 4. Februar 2017, 10:29 Uhr


Die Krankentagegeldversicherung / Verdienstausfallversicherung kann Bestandteil einer privaten Kostenvollversicherung oder auch als separate private Zusatversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. Die Leistungen der GKV sind der Höhe und der Dauer (Aussteuerung) nach begrenzt, so dass mit der Zusatzversicherung diese Lücken geschlossen werden können.

Die private Krankentagegeldversicherung kann in Stufen von 5 oder 10 € bis zu einer Höhe von ca. 250 € täglich, von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, versichert werden. (Das Krankengeld der GKV beträgt im Jahr XXX2017 täglich maximal XXX98,88 € und reicht somit vielen Versicherten nicht aus.) Das Krankentaggeld darf nicht zur Bereicherung führen.

Dem Versicherungsnehmer stehen Tarife mit unterschiedlichem Leistungsbeginn zur Verfügung. Für den Selbständigen sind alle Krankentagegeld-Tarife (KT) offen:

  • KT ab 4.Tag,
  • KT ab 8.Tag,
  • KT ab 14.Tag,
  • KT ab 22.Tag,
  • KT ab 4.Wo,
  • KT ab 7.Wo,
  • KT ab 185.Tag,
  • und weitere


Der angestellte Versicherte erhält von seinem Arbeitgeber eine Gehaltsfortzahlung, die wenigstens sechs Wochen gezahlt wird. So stehen dem Angestellten zur Differenzkostenabdeckung die Tarif mit einem Leistungsbeginn ab der siebten Woche, KT ab 7.Wo, zur Verfügung.
Der Pflichtversicherte wie auch der freiwillig Versicherte in der GKV hat keinen 100%igen Schutz. Das GKV-Krankengeld beträgt höchstens 70 % des Bruttoeinkommens maximal 90 % des Nettoeinkommens. Begrenzt wird obendrein dadurch, dass das Einkommen nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt wird. Diese liegt mit ihrem Höchstsatz im Jahr XXX 2017 bei XXX, hieraus ermittelt sich dann der maximale Tagessatz von XXX141,25 € brutto . Liegt der Verdienst des Versicherten über der Beitragsbemessungsgrenze, ist eine private Krankentaggeldzusatzversicherung unumgänglich.

Die Versicherung eines Krankentagegeldes ist für den privat Versicherten Angestellten Voraussetzung den Beitrags - Arbeitgeberzuschuss zu erhalten. Ohne Krankentagegeld auch kein Zuschuss.

Personen ohne Erwerbseinkommen (Rentner, Hausfrau, Hausmann, Schüler, Student ...) ist der Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung, Verdienstausfallversicherung nicht möglich.


👁 Siehe auch: Krankenversicherung private, Arbeitsunfähigkeit
👁 Siehe auch: Krankenversicherung private, Krankentagegeld / Versicherungsvergleich

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