Gebäudeversicherung private, Solaranlagenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Installation einer Solaranlage ist mit hohen finanziellen Aufwendungen verbunden. Bei einer nachträglich installierten Solaranlage übersteigt der Absicherungsbedarf der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung. Die Solaranlage muss über die Solaranlagenversicherung zusätzlich versichert werden.
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| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die perfekte Versicherung'''<br />
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Die Solaranlage muss über die <big>'''Solaranlagenversicherung'''</big> zusätzlich versichert werden.
Die Installation einer Solaranlage ist mit hohen finanziellen Aufwendungen verbunden. Bei einer nachträglich installierten Solaranlage übersteigt der Absicherungsbedarf der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung.


'''Versicherte Risiken und Gefahren in der Solaranlagenversicherung'''


* Brand
* '''Versicherte Risiken und Gefahren in der Solaranlagenversicherung'''
* Blitzschlag
:- Brand<br />
* Sturm
:- Blitzschlag<br />
* Leitungswasser
:- Sturm<br />
* Hagel
:- Leitungswasser<br />
* Gefahren, die von Mensch oder Tier ausgehen, wie Diebstahl, Sabotage, Vandalismus, Marderbiss
:- Hagel<br />
* technische Gefahren, wie Kurzschluss, Überspannung
:- Gefahren, die von Mensch oder Tier ausgehen, wie Diebstahl, Sabotage, Vandalismus, Marderbiss<br />
* sonstige Gefahren, wie Schneedruck, Überschwemmung, Glasbruch, höhere Gewalt
:- technische Gefahren, wie Kurzschluss, Überspannungsonstige Gefahren, wie Schneedruck, Überschwemmung,<br />
* Erdbebenrisiko, nicht bei allen Versicherern versicherbar
:- Glasbruch und höhere Gewalt<br />
* Neuwertentschädigung, wird die Solaranlage oder Teile davon zerstört oder beschädigt werden die marktüblichen Anschaffungskosten zum Schadenzeitpunkt erstattet
:- Erdbebenrisiko, nicht bei allen Versicherern versicherbar<br />
* Vorsorgeversicherung, ist die Versicherungssumme im Schadensfall zu gering, wird diese um 10 % erhöht, maximal 250.000 Euro
:- Neuwertentschädigung, wird die Solaranlage oder Teile davon zerstört oder beschädigt werden die marktüblichen<br />
:- Anschaffungskosten zum Schadenzeitpunkt erstattet<br />
:- Vorsorgeversicherung, ist die Versicherungssumme im Schadensfall zu gering, wird diese um 10 % erhöht, maximal<br />
:- 250.000 Euro<br />


* '''Versicherte Kosten in der Solaranlagenversicherung'''
:- De- und Remontagekosten bis max. 2.500 Euro<br />
:- Entsorgungs- und Aufräumungskosten<br />
:- Bewegungs- und Schutzkosten<br />
:- Kosten für Gerüste und Arbeitsbühnen<br />
:-  Schadensuchkosten<br />
:- Luftfrachtkosten<br />


'''Versicherte Kosten in der Solaranlagenversicherung'''
*'''Deckungserweiterungen der Solaranlagenversicherung'''<br>


* De- und Remontagekosten bis max. 2.500 Euro
:'''Ausfallkostenversicherung'''<br />
* Entsorgungs- und Aufräumungskosten
* Bewegungs- und Schutzkosten
* Kosten für Gerüste und Arbeitsbühnen
* Schadensuchkosten
* Luftfrachtkosten


:Die Ausfallkostenversicherung leistet eine pauschale Entschädigung für den Ertragsausfall für den Zeitraum, in dem die Solaranlage aufgrund eines versicherten Sachschadens stillsteht oder sich deren Leistung reduziert. Die Haftzeit beträgt drei Monate. Die Haftzeit verlängert sich auf zwölf Monate bei einem versicherten Schaden, wie Brand, Blitzschlag, Sturm oder Hagel, wenn das Gebäude instandgesetzt werden muss.


'''Deckungserweiterungen der Solaranlagenversicherung'''
:'''Betreiberhaftpflichtversicherung'''<br />


:Das Betreiben einer Solaranlage / Photovoltaikanlage und die damit verbundene Einspeisung von erzeugtem Strom begründet eine unternehmerische Tätigkeit durch die Einnahmen aufgrund der Einspeisevergütung. Die Privathaftpflichtversicherung und Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gewähren hierfür keinen Versicherungsschutz.


'''Ausfallkostenversicherung'''
:'''Zusätzlich im Versicherungsschutz beinhaltet sind:'''


Die Ausfallkostenversicherung leistet eine pauschale Entschädigung für den Ertragsausfall für den Zeitraum, in dem die Solaranlage aufgrund eines versicherten Sachschadens stillsteht oder sich deren Leistung reduziert. Die Haftzeit beträgt drei Monate. Die Haftzeit verlängert sich auf zwölf Monate bei einem versicherten Schaden, wie Brand, Blitzschlag, Sturm oder Hagel, wenn das Gebäude instandgesetzt werden muss.
:- Bauherrenrisiko, wenn die Planung, die Bauleitung und Bauausführung an Dritte vergeben wurden<br />
:- Verkehrssicherungspflicht<br />
:- Haftungsrisiko durch Stromeinleitung in das Netz des Energieversorgers<br />
:- Umweltschadenrisiko, wie z.B. Explosionsschäden oder Feuerschäden, deren Auslöser die Solaranlage war<br />


:'''Umweltschadenversicherung'''


'''Betreiberhaftpflichtversicherung'''
:Bei eintretenden Schäden an der Natur kann der Solaranlagenbetreiber zur Verantwortung gezogen werden. Umweltschäden sind, wenn Gewässer, Böden, geschützte Tierarten, geschützte Pflanzenarten und natürliche Lebensräume, wie z.B. Naturschutzgebiet, Vogelschutzgebiet, in Mitleidenschaft gezogen werden.


Das Betreiben einer Solaranlage / Photovoltaikanlage und die damit verbundene Einspeisung von erzeugtem Strom begründet eine unternehmerische Tätigkeit durch die Einnahmen aufgrund der Einspeisevergütung. Die Privathaftpflichtversicherung und Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gewähren hierfür keinen Versicherungsschutz.
:'''Gemietete, geliehene oder gepachtete Gebäudeteile'''


:Ist die Solaranlage auf gemieteten, geliehenen oder gepachteten Gebäudeteilen oder Räumlichkeiten angebracht wird ein zusätzlicher Versicherungsschutz benötigt. Dieser Versicherungsschutz deckt die Schäden an fremden Räumlichkeiten oder Gebäudeteilen ab, die durch den Betrieb der Solaranlage entstehen.


'''Zusätzlich im Versicherungsschutz beinhaltet sind:'''
:'''Montageversicherung'''


* Bauherrenrisiko, wenn die Planung, die Bauleitung und Bauausführung an Dritte vergeben wurden
:- Im Rahmen der Montageversicherung sind unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden an der Solaranlage während der Montagedauer versichert.<br />
* Verkehrssicherungspflicht
:- Bei zerstörten oder abhanden gekommen Sachen wird der Zeitwert ersetzt<br />
* Haftungsrisiko durch Stromeinleitung in das Netz des Energieversorgers
:- Bei beschädigten Sachen werden die Wiederherstellungskosten ersetzt<br />
* Umweltschadenrisiko, wie z.B. Explosionsschäden oder Feuerschäden, deren Auslöser die Solaranlage war
:- Bei der Montage und beim Probebetrieb ist menschliches Versagen und technisches Versagen versichert<br />




'''Umweltschadenversicherung'''
:'''Häufige Schadenursachen in der Solaranlagenversicherung'''<br>


Bei eintretenden Schäden an der Natur kann der Solaranlagenbetreiber zur Verantwortung gezogen werden. Umweltschäden sind, wenn Gewässer, Böden, geschützte Tierarten, geschützte Pflanzenarten und natürliche Lebensräume, wie z.B. Naturschutzgebiet, Vogelschutzgebiet, in Mitleidenschaft gezogen werden.


:'''Schneelastschäden / Sturmschäden'''


'''Gemietete, geliehene oder gepachtete Gebäudeteile'''
:Unterdimensionierung der Gestelle bzw. falsche Annahme der Lasten


Ist die Solaranlage auf gemieteten, geliehenen oder gepachteten Gebäudeteilen oder Räumlichkeiten angebracht wird ein zusätzlicher Versicherungsschutz benötigt. Dieser Versicherungsschutz deckt die Schäden an fremden Räumlichkeiten oder Gebäudeteilen ab, die durch den Betrieb der Solaranlage entstehen.


:'''Montagefehler'''


'''Montageversicherung'''
:Mangelhafte Befestigung auf dem Dach und ungeprüfte Statik des Daches


* Im Rahmen der Montageversicherung sind unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden an der Solaranlage während der Montagedauer versichert.
* Bei zerstörten oder abhanden gekommen Sachen wird der Zeitwert ersetzt
* Bei beschädigten Sachen werden die Wiederherstellungskosten ersetzt
* Bei der Montage und beim Probebetrieb ist menschliches Versagen und technisches Versagen versichert


:'''Überspannungsschäden'''


'''Häufige Schadenursachen in der Solaranlagenversicherung'''
:Nicht vorhandener oder falsch eingebauter Überspannungsschutz


'''Schneelastschäden / Sturmschäden'''


Unterdimensionierung der Gestelle bzw. falsche Annahme der Lasten
:'''Diebstahlschäden'''


:Unzureichende Sicherung der lagernden oder befestigten Solaranlagenmodule


'''Montagefehler'''


Mangelhafte Befestigung auf dem Dach und ungeprüfte Statik des Daches




'''Überspannungsschäden'''


Nicht vorhandener oder falsch eingebauter Überspannungsschutz
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'''Diebstahlschäden'''


Unzureichende Sicher der lagernden oder befestigten Solaranlagenmodule


'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />




'''Kontakt'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>


Schlagwort:<br />
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<center>{{bimpimV02}}


'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>




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Aktuelle Version vom 5. September 2023, 07:43 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

Die Solaranlage muss über die Solaranlagenversicherung zusätzlich versichert werden. Die Installation einer Solaranlage ist mit hohen finanziellen Aufwendungen verbunden. Bei einer nachträglich installierten Solaranlage übersteigt der Absicherungsbedarf der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung.


  • Versicherte Risiken und Gefahren in der Solaranlagenversicherung
- Brand
- Blitzschlag
- Sturm
- Leitungswasser
- Hagel
- Gefahren, die von Mensch oder Tier ausgehen, wie Diebstahl, Sabotage, Vandalismus, Marderbiss
- technische Gefahren, wie Kurzschluss, Überspannung- sonstige Gefahren, wie Schneedruck, Überschwemmung,
- Glasbruch und höhere Gewalt
- Erdbebenrisiko, nicht bei allen Versicherern versicherbar
- Neuwertentschädigung, wird die Solaranlage oder Teile davon zerstört oder beschädigt werden die marktüblichen
- Anschaffungskosten zum Schadenzeitpunkt erstattet
- Vorsorgeversicherung, ist die Versicherungssumme im Schadensfall zu gering, wird diese um 10 % erhöht, maximal
- 250.000 Euro
  • Versicherte Kosten in der Solaranlagenversicherung
- De- und Remontagekosten bis max. 2.500 Euro
- Entsorgungs- und Aufräumungskosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Kosten für Gerüste und Arbeitsbühnen
- Schadensuchkosten
- Luftfrachtkosten
  • Deckungserweiterungen der Solaranlagenversicherung
Ausfallkostenversicherung
Die Ausfallkostenversicherung leistet eine pauschale Entschädigung für den Ertragsausfall für den Zeitraum, in dem die Solaranlage aufgrund eines versicherten Sachschadens stillsteht oder sich deren Leistung reduziert. Die Haftzeit beträgt drei Monate. Die Haftzeit verlängert sich auf zwölf Monate bei einem versicherten Schaden, wie Brand, Blitzschlag, Sturm oder Hagel, wenn das Gebäude instandgesetzt werden muss.
Betreiberhaftpflichtversicherung
Das Betreiben einer Solaranlage / Photovoltaikanlage und die damit verbundene Einspeisung von erzeugtem Strom begründet eine unternehmerische Tätigkeit durch die Einnahmen aufgrund der Einspeisevergütung. Die Privathaftpflichtversicherung und Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gewähren hierfür keinen Versicherungsschutz.
Zusätzlich im Versicherungsschutz beinhaltet sind:
- Bauherrenrisiko, wenn die Planung, die Bauleitung und Bauausführung an Dritte vergeben wurden
- Verkehrssicherungspflicht
- Haftungsrisiko durch Stromeinleitung in das Netz des Energieversorgers
- Umweltschadenrisiko, wie z.B. Explosionsschäden oder Feuerschäden, deren Auslöser die Solaranlage war
Umweltschadenversicherung
Bei eintretenden Schäden an der Natur kann der Solaranlagenbetreiber zur Verantwortung gezogen werden. Umweltschäden sind, wenn Gewässer, Böden, geschützte Tierarten, geschützte Pflanzenarten und natürliche Lebensräume, wie z.B. Naturschutzgebiet, Vogelschutzgebiet, in Mitleidenschaft gezogen werden.
Gemietete, geliehene oder gepachtete Gebäudeteile
Ist die Solaranlage auf gemieteten, geliehenen oder gepachteten Gebäudeteilen oder Räumlichkeiten angebracht wird ein zusätzlicher Versicherungsschutz benötigt. Dieser Versicherungsschutz deckt die Schäden an fremden Räumlichkeiten oder Gebäudeteilen ab, die durch den Betrieb der Solaranlage entstehen.
Montageversicherung
- Im Rahmen der Montageversicherung sind unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden an der Solaranlage während der Montagedauer versichert.
- Bei zerstörten oder abhanden gekommen Sachen wird der Zeitwert ersetzt
- Bei beschädigten Sachen werden die Wiederherstellungskosten ersetzt
- Bei der Montage und beim Probebetrieb ist menschliches Versagen und technisches Versagen versichert


Häufige Schadenursachen in der Solaranlagenversicherung


Schneelastschäden / Sturmschäden
Unterdimensionierung der Gestelle bzw. falsche Annahme der Lasten


Montagefehler
Mangelhafte Befestigung auf dem Dach und ungeprüfte Statik des Daches


Überspannungsschäden
Nicht vorhandener oder falsch eingebauter Überspannungsschutz


Diebstahlschäden
Unzureichende Sicherung der lagernden oder befestigten Solaranlagenmodule



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Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
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vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
















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