Anonym

Pferdeleibesfruchtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(32 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 10: Zeile 10:
|}
|}
</center>
</center>
<big>'''Leibesfruchtversicherung:'''</big>  
<big>'''Leibesfruchtversicherung'''</big>
Verliert die Stute vor der Geburt, oder kurz danach das Fohlen, springt die Pferdeleibesfruchtversicherung mit einer finanziellen Entschädigung ein.
Verliert die Stute vor der Geburt, oder kurz danach das Fohlen, springt die '''Pferdeleibesfruchtversicherung''' mit einer finanziellen Entschädigung ein.
Die Leibesfruchtversicherung bzw. Fohlenversicherung versichert den finanziellen Wert des ungeborenen Fohlens ab. Sollte es zu einer Fehlgeburt kommen und das Fohlen während der Geburt versterben werden 50 % der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt.




*'''Zeitpunkt des Versicherungsbeginns'''


'''Leistungen'''<br>
:Die Leibesfruchtversicherung muss rechtzeitig vor der Geburt des Fohlens abgeschlossen werden. Den gewünschten Versicherungsschutz im Nachhinein zu erhalten ist nicht möglich.


Tode des Fohlens
*'''Leistungen erfolgen bei'''<br>
Nottötung


:Tod des Fohlens,<br>
:Nottötung, (wenn das Fohlen nachweislich nicht überleben kann)<br>
:Des weiteren versichert der Schutz die dauerhafte Unfruchtbarkeit durch verschiedene Ursachen wie einen Unfall, eine Erkrankung oder gewisse Umwelteinflüsse.


Des Weiteren versichert der Schutz die dauerhafte Unfruchtbarkeit durch verschiedene Ursachen wie einen Unfall, eine Erkrankung oder gewisse Umwelteinflüsse.
*'''Beitrag zur Leibesfruchtversicherung'''


:Der Beitrag zur Leibesfruchtversicherung - Fohlenversicherung richtet sich ausschließlich nach der vereinbarten Versicherungssumme.


*'''Leistungseinschränkungen der Leibesfruchtversicherung - Fohlenversicherung'''


:Verstirbt das Fohlen ab dem 7 Trächtigkeitsmonat der Stute bis einschließlich dem 28. Tag nach der Geburt werden 50 % der vereinbarten Versicherungssumme augezahlt. Verstirbt das Fohlen ab dem 29. Tag nach der Geburt werden 80 % der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt.


{| class="wikitable"
|-
|}
{| border="0" style="border-collapse:collapse"
| <span style="color:#FFFFFF"> ......</span> [[Datei:Sofortanfrage.png |50px]] ''' <span style="color:#FFFFFF"> .. </span> '''[https://www.versicherungen.org/mediawiki/index.php?title=Sofortanfrage&mobileaction=toggle_view_mobile  '''<big>Sofortangebot</big> zur Pferdeleibesfruchtversicherung - kostenfrei und unverbindlich - anfordern]'''
{| class="wikitable"
|-
|}
[[Informationssystem Pferdeversicherung |Einträge''' Pferdeversicherung''' anzeigen]]            [[Pferdeversicherungen |'''Leistungsübersicht aller Pferdeversicherungsarten''']]        [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]        [[#top|zum '''Seitenanfang''']]
'''Anschrift'''  <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>
'''Kontakt Kundenservice<br />'''
Der Kundenservice erfolgt durch den Dienstleister parium GmbH. <br>
Telefon: 089 904299 716<br>
Telefax: 089 904299 799<br>
mailto: service@versicherungsvergleich.de<br>
whatsApp: 0176 / 344 800 87<br>




45.029

Bearbeitungen