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01-04-2018 / Für eine Vielzahl von verschreibungspflichtigen Arzeneien erneut die Höchstbeträge angehoben. D.h. für den gesetzlich Versicherten Kranken | 01-04-2018 / Für eine Vielzahl von verschreibungspflichtigen Arzeneien erneut die Höchstbeträge angehoben. D.h. für den gesetzlich Versicherten Kranken ergeben sich erneut Mehrbelastungen. | ||
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Um die finanzielle Belastung in Grenzen zu halten, ist die Höhe der Zuzahlungen auf {{#var:24.4}} % des Bruttoeinkommens beschränkt. Bei chronisch kranken Patienten liegt die Belastungsgrenze bei {{#var:24.7}} % des Bruttoeinkommens. Ist die Belastungsgrenze erreicht, wird eine Bescheinigung von der gesetzlichen Krankenkasse erstellt, aus der hervorgeht, dass der Patient von allen Zuzahlungen für den Rest des Jahres befreit ist.<br /> | Um die finanzielle Belastung in Grenzen zu halten, ist die Höhe der Zuzahlungen auf {{#var:24.4}} % des Bruttoeinkommens beschränkt. Bei chronisch kranken Patienten liegt die Belastungsgrenze bei {{#var:24.7}} % des Bruttoeinkommens. Ist die Belastungsgrenze erreicht, wird eine Bescheinigung von der gesetzlichen Krankenkasse erstellt, aus der hervorgeht, dass der Patient von allen Zuzahlungen für den Rest des Jahres befreit ist.<br /> | ||
Siehe auch | |||
[[Krankenversicherung gesetzliche, Arzneimittel Festbeträge]] <br /> | |||
[[Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsentwicklung bis 2021]] <br /> | |||
[[Informationssystem Krankenversicherung gesetzliche |Alle Einträge zur '''gesetzlichen Krankenversicherung''' anzeigen]] [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']] | |||
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Zuzahlung gesetzliche Krankenkassen, Zuzahlungen GKV<br /> | |||
[[Category:Krankenversicherung gesetzliche]][[Category:PIM]] | |||