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Reitbetrieb Betriebshaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die <big>'''Betriebshaftpflichtversicherung'''</big> ist für einen Reit-, Zucht- und Pferdepensionsbetrieb unerläßlich.
Die <big>'''Betriebshaftpflichtversicherung'''</big> ist für einen '''Reit-, Zucht- und Pferdepensionsbetrieb''' unerläßlich. Kommt es zu Schäden, die Dritten zugefügt werden, sind diese Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung versichert.<br>
Kommt es zu Schäden, die Dritten zugefügt werden, sind diese Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung versichert.
 


*'''Versicherte Personen''' sind der Versicherungsnehmer, Betriebsangehörige und Repräsentanten, sofern diese dienstliche Verrichtungen tätigen.<br>


*Die '''Risiken''' als Eigentümer oder Besitzer, Mieter und Pächter sind ausserordentlich groß. Hier gilt es den gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten nachzukommen. Von Grundstücken und Gebäuden gehen eine Vielzahl von Gefahren aus.


*Sind '''fremde Pferde''' in der Betreuung, Pflege oder Ausbildung (auch Pensionstiere), muß dies explizit in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.






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Brigitte Smieskol <br />
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>
Volker Hahn<br>
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