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'''Die <big>Arbeitslosenversicherung</big> gehört zu den verpflichtenden Sozialversicherungen'''. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch III. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.<br /> | '''Die <big>Arbeitslosenversicherung</big> gehört zu den verpflichtenden Sozialversicherungen'''. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch III. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.<br /> | ||
- '''Arbeitnehmer sind generell pflichtversichert'''. <br /> | - '''Arbeitnehmer sind generell pflichtversichert'''. <br /> | ||
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- '''Von der Versicherungspflicht generell ausgenommen''', sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben.<br /> | - '''Von der Versicherungspflicht generell ausgenommen''', sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben.<br /> | ||
'''Die freiwillige Arbeitslosenversicherung gilt nicht''' für Personen, die:<br /> | *'''Freiwillige Arbeitslosenversicherung''', diese Voraussetzungen '''müssen erfüllt sein:'''<br /> | ||
- sich nach Studium / Ausbildung selbständig machen <br /> | :- Zahlungen in die Arbeitslosenversicherung, mindestens zwölf Monate während zweieri Jahre vor Selbständigkeit<br /> | ||
- bereits längere Zeit selbständig waren<br /> | :- Tätigkeitsaufnahme darf maximal drei Monate zurückliegen<br /> | ||
- Arbeitslosengeld II bezogen haben<br /> | :- bei der Arbeitsagentur des Wohnortes muss ein Antrag gestellt worden sein<br /> | ||
:- Tätigkeitsnachweis erforderlich (Gewerbeschein, Beleg von der Pflegekasse oder Arbeitsvertrag)<br /> | |||
:- Firmenneugründer brauchen keinen Nachweis erbringen<br /> | |||
*'''Die freiwillige Arbeitslosenversicherung gilt nicht''' für Personen, die:<br /> | |||
:- sich nach Studium / Ausbildung selbständig machen <br /> | |||
:- bereits längere Zeit selbständig waren<br /> | |||
:- Arbeitslosengeld II bezogen haben<br /> | |||
'''Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung'''<br /> | *'''Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung'''<br /> | ||
Das Arbeitslosengeld (ALG I) beträgt lediglich 60 - 67 % des letzten durchschnittlichen Nettolohns und richtet sich nach dem Familienstand. Die Leistungsdauer ist begrenzt und richtet sich an der Versicherungszeit und dem Alter aus. <br /> | :Das Arbeitslosengeld (ALG I) beträgt lediglich 60 - 67 % des letzten durchschnittlichen Nettolohns und richtet sich nach dem Familienstand. Die Leistungsdauer ist begrenzt und richtet sich an der Versicherungszeit und dem Alter aus. <br /> | ||