Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen'''. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch III. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.<br />
'''Die <big>Arbeitslosenversicherung</big> gehört zu den verpflichtenden Sozialversicherungen'''. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch III. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.<br />


'''Arbeitnehmer sind pflichtversichert'''. <br />
'''Ausnahmen:''' geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende. Selbständige und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, können sich ggf. freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.<br />
'''Von der Versicherungspflicht generell ausgenommen''', sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben.<br />


- '''Arbeitnehmer sind generell pflichtversichert'''. <br />
- '''Ausnahmen:''' geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende. Selbständige und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, können sich ggf. freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.<br />
- '''Von der Versicherungspflicht generell ausgenommen''', sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben.<br />


'''Freiwillige Arbeitslosenversicherung'''<br />


*'''Freiwillige Arbeitslosenversicherung''', diese Voraussetzungen '''müssen erfüllt sein:'''<br />
:- Zahlungen in die Arbeits­losen­versicherung, mindestens zwölf Monate während zweieri Jahre vor Selbständigkeit<br />
:- Tätigkeitsaufnahme darf maximal drei Monate zurückliegen<br />
:- bei der Arbeitsagentur des Wohnortes muss ein Antrag gestellt worden sein<br />
:- Tätigkeitsnachweis erforderlich (Gewerbeschein, Beleg von der Pflegekasse oder Arbeitsvertrag)<br />
:- Firmenneugründer brauchen keinen Nachweis erbringen<br />


*'''Die freiwillige Arbeitslosenversicherung gilt nicht''' für Personen, die:<br />
:- sich nach Studium / Ausbildung selbständig machen <br />
:- bereits  längere Zeit selbständig waren<br />
:- Arbeitslosengeld II bezogen haben<br />


Freiwillige Arbeitslosenversicherung gilt  nicht für Personen, die:
*'''Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung'''<br />
- sich nach Studium / Ausbildung selbständig machen
:Das Arbeitslosengeld (ALG I) beträgt lediglich 60 - 67 %  des letzten durchschnittlichen Nettolohns und richtet sich nach dem Familienstand. Die Leistungsdauer ist begrenzt und richtet sich an der  Versicherungszeit und dem Alter aus. <br />
- bereits  längere Zeit selbständig waren
- Arbeitslosengeld II bezogen haben




'''Siehe auch'''<br />
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/<br />
[[ Private Arbeitslosenversicherung]] <br />




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👁 Siehe auch: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/<br />
👁 Siehe auch:[[ Private Arbeitslosenversicherung]] <br />
Schlagwort: Pflichtversicherung, Pflichtversicherungen






'''Anschrift'''<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />


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'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>




'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>


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Pflichtversicherung, Pflichtversicherungen, Arbeitslosigkeit, Arbeitslosengeld

Aktuelle Version vom 12. Januar 2023, 08:13 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den verpflichtenden Sozialversicherungen. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch III. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.


- Arbeitnehmer sind generell pflichtversichert.
- Ausnahmen: geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende. Selbständige und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, können sich ggf. freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.
- Von der Versicherungspflicht generell ausgenommen, sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben.


  • Freiwillige Arbeitslosenversicherung, diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zahlungen in die Arbeits­losen­versicherung, mindestens zwölf Monate während zweieri Jahre vor Selbständigkeit
- Tätigkeitsaufnahme darf maximal drei Monate zurückliegen
- bei der Arbeitsagentur des Wohnortes muss ein Antrag gestellt worden sein
- Tätigkeitsnachweis erforderlich (Gewerbeschein, Beleg von der Pflegekasse oder Arbeitsvertrag)
- Firmenneugründer brauchen keinen Nachweis erbringen
  • Die freiwillige Arbeitslosenversicherung gilt nicht für Personen, die:
- sich nach Studium / Ausbildung selbständig machen
- bereits längere Zeit selbständig waren
- Arbeitslosengeld II bezogen haben
  • Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung
Das Arbeitslosengeld (ALG I) beträgt lediglich 60 - 67 % des letzten durchschnittlichen Nettolohns und richtet sich nach dem Familienstand. Die Leistungsdauer ist begrenzt und richtet sich an der Versicherungszeit und dem Alter aus.


Siehe auch
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/
Private Arbeitslosenversicherung


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Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
















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