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Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch III. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.<br />
'''Die <big>Arbeitslosenversicherung</big> gehört zu den verpflichtenden Sozialversicherungen'''. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch III. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.<br />


Arbeitnehmer sind pflichtversichert. Ausnahmen: geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende. Selbständige und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, können sich ggf. freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.<br />


Von der Versicherungspflicht ausgenommen, sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben.<br />
- '''Arbeitnehmer sind generell pflichtversichert'''. <br />
- '''Ausnahmen:''' geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende. Selbständige und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, können sich ggf. freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.<br />
- '''Von der Versicherungspflicht generell ausgenommen''', sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben.<br />




👁 Siehe auch: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/<br />
*'''Freiwillige Arbeitslosenversicherung''', diese Voraussetzungen '''müssen erfüllt sein:'''<br />
👁 Siehe auch: Private Arbeitslosenversicherung<br />
:- Zahlungen in die Arbeits­losen­versicherung, mindestens zwölf Monate während zweieri Jahre vor Selbständigkeit<br />
Schlagwort: Pflichtversicherung, Pflichtversicherungen
:- Tätigkeitsaufnahme darf maximal drei Monate zurückliegen<br />
:- bei der Arbeitsagentur des Wohnortes muss ein Antrag gestellt worden sein<br />
:- Tätigkeitsnachweis erforderlich (Gewerbeschein, Beleg von der Pflegekasse oder Arbeitsvertrag)<br />
:- Firmenneugründer brauchen keinen Nachweis erbringen<br />


*'''Die freiwillige Arbeitslosenversicherung gilt nicht''' für Personen, die:<br />
:- sich nach Studium / Ausbildung selbständig machen <br />
:- bereits  längere Zeit selbständig waren<br />
:- Arbeitslosengeld II bezogen haben<br />


*'''Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung'''<br />
:Das Arbeitslosengeld (ALG I) beträgt lediglich 60 - 67 %  des letzten durchschnittlichen Nettolohns und richtet sich nach dem Familienstand. Die Leistungsdauer ist begrenzt und richtet sich an der  Versicherungszeit und dem Alter aus. <br />


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'''Siehe auch'''<br />
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/<br />
[[ Private Arbeitslosenversicherung]] <br />
 
 
                                                              [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü|zur '''Hauptseite''']]
 
 
 
 
'''Anschrift'''<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
 
 
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Pflichtversicherung, Pflichtversicherungen, Arbeitslosigkeit, Arbeitslosengeld
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