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Transportversicherung, Frachtführerversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen''' – einschließlich Anhänger – besteht für den Frachtführer eine '''Versicherungspflicht nach § 7a GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz).''' Der Frachtführer führt als selbständiger Kaufmann aufgrund eines Beförderungsvertrages den Transport selbst durch.<br />
'''Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen''' – einschließlich Anhänger – besteht für den Frachtführer eine '''Versicherungspflicht nach § 7a GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz).'''  
Der Frachtführer führt als selbständiger Kaufmann aufgrund eines Beförderungsvertrages den Transport selbst durch.<br />
Weitere Details siehe Güterkraftverkehrsgesetz: ►https://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/BJNR148510998.html
Weitere Details siehe Güterkraftverkehrsgesetz: ►https://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/BJNR148510998.html


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* '''Transportwege/Art:'''
* '''Transportwege/Art:'''


:auf der Straße<br />
:auf der Straße,<br />
:auf der Schiene<br />
:auf der Schiene,<br />
:in der Luft (auch Luftfrachtführer oder Carrier genannt)<br />
:in der Luft (auch Luftfrachtführer oder Carrier genannt),<br />
:zur See (Verfrachter)<br />
:zur See (Verfrachter),<br />
:auf Binnengewässern oder<br />
:auf Binnengewässern oder,<br />
:durch eine Kombination aus den verschiedenen Verkehrsträgern<br />
:durch eine Kombination aus den verschiedenen Verkehrsträgern.<br />




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*'''Besondere Regelungen''' gelten jedoch für:
*'''Besondere Regelungen''' gelten jedoch für:


:Dokumente<br />
:Dokumente,<br />
:Edelsteine<br />
:Edelsteine,<br />
:Urkunden<br />
:Urkunden,<br />
:Papiergeld<br />
:Papiergeld,<br />
:Juwelen<br />
:Juwelen,<br />
:Wertpapiere<br />
:Wertpapiere,<br />
:Kunstgegenstände<br />
:Kunstgegenstände,<br />
:diebstahlgefährdete Güter<br />
:diebstahlgefährdete Güter.<br />




XXX richten
*'''Haftungsgrenzen'''<br>


Haftungsgrenze Innerhalb Europa Innerhalb Deutschland
Haftungsgrenze Innerhalb Europa Innerhalb Deutschland
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