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Verträge kündigen: Unterschied zwischen den Versionen

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*'''Kündigung auf Grund Besitzerwechsels '''<br />
*'''Kündigung auf Grund Besitzerwechsels '''<br />


:Wird eine versicherte Sache veräußert, so übernimmt der neue Eigentümer den ursprünglichen Versicherungsvertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten des Verkäufers. Oftmals ist die bei der Veräußerung einer Immobilie – Haus oder Wohnung – anzutreffen. Dem Erwerber steht ein Kündigungsrecht zum Ende des Versicherungsjahres zu. Dieses Recht kann innerhalb 1 Monats nach dem Erwerb ausgeübt werden. Hatte der Erwerber keine Kenntnis über das bestehen des Versicherungsvertrages, so bleibt das Kündigungsrecht des Erwerbers bis zum Ende des Monats bestehen, bis dieser über das bestehen des Versicherungsvertrages Kenntnis erlangt hat.
:Wird eine versicherte Sache verkauft, übernimmt der neue Eigentümer den bestehenden Versicherungsvertrag. Dies trifft bei der Immobilienveräußerung zu. Der neue Eigentümer kann zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Das Kündigungsrecht kann innerhalb von einem Monat, nach dem Immobilienerwerb, ausgeübt werden. Hatte der Erwerber keine Kenntnis über das bestehen des Versicherungsvertrages, so bleibt das Kündigungsrecht des Erwerbers bis zum Ende des Monats bestehen, bis dieser über das bestehen des Versicherungsvertrages Kenntnis erlangt hat.


*'''Entfall des versicherten Risikos'''<br>
*'''Entfall des versicherten Risikos'''<br>
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