Vertrauensschadenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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:Die <big>'''Vertrauensschadenversicherung'''</big> (VSV) '''greift bei unerlaubten Handlungen''' von Arbeitnehmern, Mitarbeitern, die dem Betrieb angehören, bei
Die <big>'''Vertrauensschadenversicherung'''</big> (VSV) '''greift bei unerlaubten Handlungen''' von Arbeitnehmern, Mitarbeitern, die dem Betrieb angehören, bei


* '''Versicherte Risiken'''<br>
* '''Versicherte Risiken'''<br>

Version vom 23. März 2022, 10:22 Uhr

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Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) greift bei unerlaubten Handlungen von Arbeitnehmern, Mitarbeitern, die dem Betrieb angehören, bei

  • Versicherte Risiken
- Betrug,
- Diebstahl,
- Veruntreuung,
- Sachbeschädigung,
- Sabotage von Betriebsangehörigen und anderen Vertrauenspersonen,
- Unternehmensschäden,
- wie auch Schäden von Dritten.
  • Zu den Mitarbeitern zählen


- Angestellte,
- Aushilfen,
- Praktikanten und
- Zeit-Arbeitskräfte.


  • Schadenbeispiele
Bereicherung durch Manipulation in der Lohnbuchhaltung
In einem Steuerberaterbüro buchte ein Angestellter der Lohnbuchhaltung die Sonderzahlungen von Mitarbeitern auf sein eigenes Konto. Der Mitarbeiter nutzte seine Vertrauensstellung aus und besserte durch buchhalterische Tricks sein Einkommen auf. Dadurch entstand ein Schande in Höhe von 33.000 Euro.
Unterschlagung von Waren
Ein Mitarbeiter eines Baumarktes entwendete Baumaterialien für den eigenen Hausbau und für Dritte, ohne diese zu bezahlen. Dem Filialleiter fiel der fehlende Warenbestand auf, jedoch konnte er sich die Ursache nicht erklären. Erst nachdem der Mitarbeiter für einen längeren Zeitraum im Urlaub war, wurde das Fehlen von Warenbestand merklich geringer. Durch weitere Kontrollmaßnahmen konnte der Täter überführt werden. Es entstand ein Schaden in Höhe von 20.000 Euro.
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