Hausratversicherung, homeoffice: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 19. März 2022, 14:51 Uhr
Homeoffice: Alle Einrichtungsgegenstände sind durch die Hausratversicherung gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl versichert, dazu zählt auch fremdes Eigentum. Ausnahme: Gegenstände von Mietern, Untermietern und dem Vermieter des Versicherungsnehmers. Demnach sind Laptop und Co und weitere Arbeitsgerätschaften des Arbeitgebers versichert. Warenmuster und Waren sind hiervon ausgenommen.
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Sind Sie im Homeoffice als Angestellte/r beschäftigt und Sie nutzen gestellte Arbeitsgeräte, überprüfen Sie die Höhe der Hausratversicherungssumme und passen sie diese ggf. an. |
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