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E-Scooter sind auch als Elektrokleinstfahrzeuge versicherungspflichtig. | E-Scooter sind auch als Elektrokleinstfahrzeuge versicherungspflichtig. | ||
Die Versicherung gilt jeweils für ein Jahr und beginnt immer am 01. März eines Jahres. Bei Abschluss der Haftpflichtversicherung erhält der Versicherungsnehmer eine Versicherungsplakette. Dies Plakette ist jährlich zu erneuern. | Die Versicherung gilt jeweils für ein Jahr und beginnt immer am 01. März eines Jahres. Bei Abschluss der Haftpflichtversicherung erhält der Versicherungsnehmer eine Versicherungsplakette. Dies Plakette ist jährlich zu erneuern.<br /> | ||
Die Kosten hierfür liegen zwischen 20 Euro und 50 Euro jährlich. | Die Kosten hierfür liegen zwischen 20 Euro und 50 Euro jährlich. | ||
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