Gebäudeversicherung private, gesetzliche Bauhelferversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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⚠️ Daher sollte eine Ergänzung durch die '''private Bauhelferunfallversicherung''' erfolgen. | ⚠️ Daher sollte eine Ergänzung durch die '''private Bauhelferunfallversicherung''' erfolgen. '''Siehe:''' https://www.versicherungsvergleich.de/bauhelferversicherung <br /> | ||
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:Der '''Mindestbeitrag''' bei der BG Bau beläuft sich auf {{#var:15.7}} €''' für die Bauhelferunfallversicherung. Zur Beitragsermittlung wird die Anzahl der geleisteten Helferstunden, das fiktive Arbeitsentgelt je Stunde sowie der Beitragssatz herangezogen. Der Beitragssatz richtet sich danach, ob sich das Bauobjekt in den alten oder neuen Bundesländern befindet. | :Der '''Mindestbeitrag''' bei der BG Bau beläuft sich auf {{#var:15.7}} €''' für die Bauhelferunfallversicherung. Zur Beitragsermittlung wird die Anzahl der geleisteten Helferstunden, das fiktive Arbeitsentgelt je Stunde sowie der Beitragssatz herangezogen. Der Beitragssatz richtet sich danach, ob sich das Bauobjekt in den alten oder neuen Bundesländern befindet. | ||
:So beläuft sich der Beitragsaufwand je Helferstunde auf {{#var:15.3}} € in den alten Bundesländern und {{#var:15.4}} € in den neuen Bundesländern. | :So beläuft sich der Beitragsaufwand je Helferstunde auf {{#var:15.3}} € in den alten Bundesländern und {{#var:15.4}} € in den neuen Bundesländern. | ||
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:Die Versicherungssumme der Bauhelferversicherung der BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - beträgt ab dem {{#var:aktuelles_Jahr}} : {{#var:15.5}} €. Diese stellt die Mindestversicherungssumme dar und wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht. Als Bezugsgröße zur Ermittlung der Mindestversicherungssumme dient § 18 SGB IV. Eine Änderung der Bezugsgröße hat zur Folge, dass sich die Mindestversicherungssumme ändert. | :Die Versicherungssumme der Bauhelferversicherung der BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - beträgt ab dem {{#var:aktuelles_Jahr}} : {{#var:15.5}} €. Diese stellt die Mindestversicherungssumme dar und wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht. Als Bezugsgröße zur Ermittlung der Mindestversicherungssumme dient § 18 SGB IV. Eine Änderung der Bezugsgröße hat zur Folge, dass sich die Mindestversicherungssumme ändert. | ||
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:Wichtig ist, dass die Arbeitsstunden wie auch Arbeitsgrund in ein Bautagebuch eingetragen werden. Die Berufsgenossenschaft prüft hier sehr genau. | :Wichtig ist, dass die Arbeitsstunden wie auch Arbeitsgrund in ein Bautagebuch eingetragen werden. Die Berufsgenossenschaft prüft hier sehr genau. | ||
Siehe: https://www.bgbau.de/fileadmin/Themen/mitgliedschaft_beitrag/009_Bautagebuch.pdf | :'''Siehe:''' https://www.bgbau.de/fileadmin/Themen/mitgliedschaft_beitrag/009_Bautagebuch.pdf | ||
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:- Name und Anschrift des Bauherren ist der BG Bau mitzuteilen.<br> | |||
:- Über Baubeginn und Ende ist die BG Bau zu informieren.<br> | |||
:- Benennen Sie die Baustellenanschrift.<br> | |||
:- Die privaten Bauhelfer sind binnen einer Woche der BG Bau zu melden.<br> | |||
:- Führen Sie ein Bautagebuch mit Angabe der geleisteten Helferstunden.<br> | |||
:- Arbeitsunfälle sind unverzüglich zu melden.<br> | |||
:- Beachten Sie den gesetzlichen Arbeitsschutz (Helmpflicht, Schutzkleidung und ...) | |||
Aktuelle Version vom 3. Februar 2022, 07:27 Uhr
Helfen Freunde oder Bekannte dem Bauherren auf dessen Baustelle, so sind diese bei der zuständigen Bauberufsgenossenschaft durch den Bauherren anzumelden. Dies ist für jeden Bauherren verpflichtend.
Die Bauhelferversicherung der Bauberufsgenossenschaft (BG Bau) stellt aber lediglich eine Mindestabsicherung dar und zahlt nur geringe Rentenleistungen bei Invaliditätsfolgen. Neben den persönlich zu beklagenden Schäden bei Eintritt des Versicherungsfalls sollten die zu leistenden Entschädigungen die Betroffenen ausreichend versorgen und auch zufriedenstellen.
⚠️ Daher sollte eine Ergänzung durch die private Bauhelferunfallversicherung erfolgen. Siehe: https://www.versicherungsvergleich.de/bauhelferversicherung
- Zu den Bauhelfern zählen:
- - Bekannte,
- - Verwandte,
- - Freunde,
- - mithelfende Familienangehörige,
- - Nachbarn und
- - Kollegen.
- Anmeldung:
- Zur Anmeldung bei der BG Bau ist eine Frist von einer Woche nach Baubeginn zu beachten. Die Nichtanmeldung kann mit einem erheblichen Ordnungsgeld bestraft werden.
- Der Beitrag
- Der Mindestbeitrag bei der BG Bau beläuft sich auf 100 € für die Bauhelferunfallversicherung. Zur Beitragsermittlung wird die Anzahl der geleisteten Helferstunden, das fiktive Arbeitsentgelt je Stunde sowie der Beitragssatz herangezogen. Der Beitragssatz richtet sich danach, ob sich das Bauobjekt in den alten oder neuen Bundesländern befindet.
- So beläuft sich der Beitragsaufwand je Helferstunde auf 12,46 € in den alten Bundesländern und 11,48 € in den neuen Bundesländern.
- Der Versicherungsumfang
- Die Versicherungssumme der Bauhelferversicherung der BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - beträgt ab dem 2022 : 29.500,00 €. Diese stellt die Mindestversicherungssumme dar und wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht. Als Bezugsgröße zur Ermittlung der Mindestversicherungssumme dient § 18 SGB IV. Eine Änderung der Bezugsgröße hat zur Folge, dass sich die Mindestversicherungssumme ändert.
- Bauhelfertagebuch
- Wichtig ist, dass die Arbeitsstunden wie auch Arbeitsgrund in ein Bautagebuch eingetragen werden. Die Berufsgenossenschaft prüft hier sehr genau.
- Siehe: https://www.bgbau.de/fileadmin/Themen/mitgliedschaft_beitrag/009_Bautagebuch.pdf
Verpflichtungen des Bauherren gegenüber der BG Bau |
- - Name und Anschrift des Bauherren ist der BG Bau mitzuteilen.
- - Über Baubeginn und Ende ist die BG Bau zu informieren.
- - Benennen Sie die Baustellenanschrift.
- - Die privaten Bauhelfer sind binnen einer Woche der BG Bau zu melden.
- - Führen Sie ein Bautagebuch mit Angabe der geleisteten Helferstunden.
- - Arbeitsunfälle sind unverzüglich zu melden.
- - Beachten Sie den gesetzlichen Arbeitsschutz (Helmpflicht, Schutzkleidung und ...)
Siehe auch:
Gebäudeversicherung private, private Bauhelferversicherung
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