Gebäudeversicherung private, gesetzliche Bauhelferversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Zu den Bauhelfern zählen:'''
* '''Bauhelfer, hierzu zählen:'''
- Bekannte,<br />
- Bekannte,<br />
- Verwandte,<br />
- Verwandte,<br />

Version vom 1. Dezember 2021, 09:32 Uhr




Helfen Freunde oder Bekannte dem Bauherren auf dessen Baustelle, so sind diese bei der zuständigen Bauberufsgenossenschaft durch den Bauherren anzumelden. Dies ist für jeden Bauherren verpflichtend.

Die Bauhelferversicherung der Bauberufsgenossenschaft (BG Bau) stellt aber lediglich eine Mindestabsicherung dar und zahlt nur geringe Rentenleistungen bei Invaliditätsfolgen. Neben den persönlich zu beklagenden Schäden bei Eintritt des Versicherungsfalls sollten die zu leistenden Entschädigungen die Betroffenen ausreichend versorgen und auch zufriedenstellen.

⚠️ Daher sollte eine Ergänzung durch die private Bauhelferunfallversicherung erfolgen.
Siehe: https://www.versicherungsvergleich.de/bauhelferversicherung


  • Bauhelfer, hierzu zählen:

- Bekannte,
- Verwandte,
- Freunde,
- mithelfende Familienangehörige,
- Nachbarn und
- Kollegen.

Zur Anmeldung bei der BG Bau ist eine Frist von einer Woche nach Baubeginn zu beachten. Die Nichtanmeldung kann mit einem erheblichen Ordnungsgeld bestraft werden.

  • Der Beitrag

Der Mindestbeitrag bei der BG Bau beläuft sich auf 100 € für die Bauhelferunfallversicherung. Zur Beitragsermittlung wird die Anzahl der geleisteten Helferstunden, das fiktive Arbeitsentgelt je Stunde sowie der Beitragssatz herangezogen. Der Beitragssatz richtet sich danach, ob sich das Bauobjekt in den alten oder neuen Bundesländern befindet.

So beläuft sich der Beitragsaufwand je Helferstunde auf 12,46 € in den alten Bundesländern und 11,48 € in den neuen Bundesländern.

  • Der Versicherungsumfang

Die Versicherungssumme der Bauhelferversicherung der BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - beträgt ab dem 2022 : 29.500,00 €. Diese stellt die Mindestversicherungssumme dar und wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht. Als Bezugsgröße zur Ermittlung der Mindestversicherungssumme dient § 18 SGB IV. Eine Änderung der Bezugsgröße hat zur Folge, dass sich die Mindestversicherungssumme ändert.

Der Bauherr selbst ist auch verpflichtet für eine entsprechende Absicherung zu sorgen. Hier bietet die Bauberufsgenossenschaft auch verschiedene Möglichkeiten an.


  • Bauhelfertagebuch
Wichtig ist, dass die Arbeitsstunden wie auch Arbeitsgrund in ein Bautagebuch eingetragen werden. Die Berufsgenossenschaft prüft hier sehr genau.

Siehe: https://www.bgbau.de/fileadmin/Themen/mitgliedschaft_beitrag/009_Bautagebuch.pdf


Siehe auch:
Gebäudeversicherung private, private Bauhelferversicherung


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