Kfz Versicherung, parken vor der Garage: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei Antragstellung zur Kfz-Versicherung wird die Frage gestellt, ob das Kfz in einer Garage geparkt wird. Bei Bejahung werden günstigere Beiträge berechnet.
Wurde das Kfz, entgegen der Zusicherung, vor der Garage geparkt und es kommt zum Schadenfall, wird der Versicherungsnehmer am Schaden mitbeteiligt.




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Schlagwort: Regress, Regressanspruch, Regressansprüche
 
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Regress, Regressanspruch, Regressansprüche

Aktuelle Version vom 25. November 2021, 09:23 Uhr


Bei Antragstellung zur Kfz-Versicherung wird die Frage gestellt, ob das Kfz in einer Garage geparkt wird. Bei Bejahung werden günstigere Beiträge berechnet. Wurde das Kfz, entgegen der Zusicherung, vor der Garage geparkt und es kommt zum Schadenfall, wird der Versicherungsnehmer am Schaden mitbeteiligt.


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