Anonym

Krankenversicherung private, Ehegattennachversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(3 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:


Wird für den Ehepartner eine gleichartige Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung beantragt, so entfällt bei der Krankheitskostenversicherung die allgemeine Wartezeit für den Ehepartner (3 Monate). Besteht die Versicherung des Partners seit mindestens 8 Monaten, so entfallen auch die besonderen Wartezeiten.<br />
Wird für den Ehepartner eine gleichartige Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung beantragt, so entfällt bei der Krankheitskostenversicherung die allgemeine Wartezeit (3 Monate) für den Ehepartner. Besteht die Versicherung des Partners seit mindestens 8 Monaten, so entfallen auch die besonderen Wartezeiten.<br />


👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Wartezeiten / Wartezeitentfall]]
Schlagwort: Ehegattenversicherung, Ehegattennachversicherung, Wartezeiterlass, Wartezeitentfall<br />


'''Siehe auch:'''<br />
[[Krankenversicherung private, Wartezeiten / Wartezeitentfall]]




  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Krankenversicherung private| Alle Einträge zur '''Krankenversicherung private''' anzeigen]]   <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']]  
  [[Informationssystem Krankenversicherung private| Alle Einträge zur '''Krankenversicherung private''' anzeigen]]                                       [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']]  




Zeile 46: Zeile 46:




Schlagwort: Ehegattenversicherung, Ehegattennachversicherung, Wartezeiterlass, Wartezeitentfall<br />


.-.-.-.
.-.-.-.
45.224

Bearbeitungen