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Die Kündigung der Lebensversicherung in den ersten Versicherungsjahren ist nicht ratsam. Der mögliche Auszahlungsbetrag liegt meist unter der Summe der eingezahlten Beiträge. Denn vom möglichen Auszahlungsbetrag werden die Abschlusskosten, die Verwaltungskosten und evtl. Stornokosten abgezogen. | Die Kündigung der Lebensversicherung in den ersten Versicherungsjahren ist nicht ratsam. Der mögliche Auszahlungsbetrag liegt meist unter der Summe der eingezahlten Beiträge. Denn vom möglichen Auszahlungsbetrag werden die Abschlusskosten, die Verwaltungskosten und evtl. Stornokosten abgezogen. | ||
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Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. So muss die Kündigung dem Versicherer spätestens zum 30.11. eines Jahres vorliegen.<br /> | Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. So muss die Kündigung dem Versicherer spätestens zum 30.11. eines Jahres vorliegen.<br /> | ||
Siehe auch: [[ Kapitallebensversicherung, Verkauf]]<br /> | '''Siehe auch:''' <br /> | ||
[[ Kapitallebensversicherung, Verkauf]]<br /> | |||
[[ Kapitallebensversicherung, Policendarlehen]]<br /> | |||
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