Haftung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Haftungsarten'''<br />
* '''Haftungsarten'''<br />


- Haftung für eigenes Verschulden - dies ist der Regelfall <br />
- Haftung für '''eigenes Verschulden''' - dies ist der Regelfall <br />
- Haftung für fremdes Verschulden von Verrichtungs-. Erfüllungsgehilfen,  Teilnehmern, Mitätern<br />
- Haftung für '''fremdes Verschulden''' von Verrichtungs-. Erfüllungsgehilfen,  Teilnehmern, Mitätern<br />
- Verschuldensunabhängige Haftung. Störerhaftung. Gefährderhaftung.<br />
- '''Verschuldensunabhängige''' Haftung. Störerhaftung. Gefährderhaftung.<br />


* '''Haftung als Privatperson'''<br />
* '''Haftung als Privatperson'''<br />

Version vom 14. Juli 2021, 07:46 Uhr

Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehen müssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfen sein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt. Quelle: Wikipedia


  • Haftungsarten

- Haftung für eigenes Verschulden - dies ist der Regelfall
- Haftung für fremdes Verschulden von Verrichtungs-. Erfüllungsgehilfen, Teilnehmern, Mitätern
- Verschuldensunabhängige Haftung. Störerhaftung. Gefährderhaftung.

  • Haftung als Privatperson
  • Haftung als Tierhalter
  • Haftung als Kfz-Fahrer
  • Haftung im Verein
  • Haftung als Ehrenamtlicher






Siehe auch:
Haftung, unbegrenzte Haftung § 823 BGB
vertragliche Haftung
gesetzliche Haftung
verschuldensunabhängige Haftung
Verschuldensformen


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