Vereinshaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. Juni 2021, 12:13 Uhr
Die Vereinshaftpflichtversicherung ist in der Vereinswelt unverzichtbar. Sobald ein Vereinsmitglied im Auftrag des Vereins unterwegs ist, tritt im Schadensfall keine Haftpflichtversicherung (auch nicht die Privathaftpflichtversicherung) ein, es sei denn, es besteht eine Vereinshaftpflichtversicherung.
⚠️ Die Vereinshaftpflichtversicherung ist die wichtigste Grundabsicherung des Vereins.
- Gesamtschuldnerische Haftung - Haftung des Vereinsvorstandes und des Vereins
Die Haftung des Vereinsvorstandes und des Vereines gegenüber Dritten erfolgt im Regelfall gesamtschuldnerisch. Im Extremfall, also wenn der Verein mittellos ist, haftet der Vereinsvorstand mit seinem Privatvermögen.
- Leistungen des Versicherers
Die Vereinshaftpflichtversicherung prüft Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.
- Pauschal versichert sind
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Mietsachschäden (i.d.R.)
- Leistungen - Übersicht
ist versichert | |
ist nicht versichert, versicherbar |
- Diese Schäden sind ausgeschlossen
Ansprüche aus Miete, Leihe, Pacht, Leasing, Verwahrungsvertrag, Abhandenkommen von Schlüsseln. Nicht abschließend, von Versicherer zu Versicherer z.T. unterschiedlich.
- Beiträge
Der Beitragsaufwand zur Vereinshaftpflichtversicherung richtet sich nach der satzungsmäßigen Tätigkeit des Vereins sowie nach der Anzahl der Vereinsmitglieder. Weitere Faktoren zur Beitragsermittlung sind z.B.:
- die Anzahl der satzungsmäßigen Vereinsveranstaltungen pro Jahr,
- Art der Besucher der Veranstaltung (Mitglieder / Nichtmitglieder,)
- erfolgt eine Bewirtung (eigener Ausschank / Cateringunternehmen beauftragt)
- und weitere.
Hierauf ist bei einer Vereinshaftpflichtversicherung unbedingt zu achten: |
- Die Höhe der Versicherungssumme sollte so bemessen sein, dass wirklich allen Schadenersatzforderungen Dritter nachgekommen werden kann. D.h., je größer der Verein, die Mitgliederzahl, desto höher sollte die Deckungssumme ausfallen um allen Ansprüchen (Sach-, Personen- und Vermögensschäden) auch gerecht zu werden. Es wird i.d.R. eine Versicherungssumme in Höhe von10 Mio. empfohlen.
- Eine Unterversicherung sollte unbedingt vermieden werden, da ansonsten der Verein, die Verantwortlichen finanziell belangt werden.
- Ehrenamtlich Tätige und Helfer gehören in den Versicherungsschutz mit einbezogen.
- Die Leistungen der Versicherer differieren. Es gilt zu vergleichen.
Bedienen Sie sich der Fachkenntnis eines Versicherungsmaklers, der sich mit dem Thema Vereinsversicherung auskennt. Er wird entsprechend der Vereinsaktivitäten den Vertrag richtig ausgestalten.
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Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt den Verein vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.
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Über 120.000 Kundenmandate inhabergeführt ab 1985
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