Anonym

Vereinshaftpflichtversicherung, Fragen und Antworten: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 47: Zeile 47:
|-
|-
|}
|}
Der Vereinsvorstand haftet, ebenso wie der Verein als juristische Person, gegenüber Dritten. Die Haftung ist unbeschränkt, d.h. der Vorstand haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Verein und Vorstand haften gesamtschuldnerisch. Der Geschädigte hat die Wahl bei wem die Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.  
Der Vereinsvorstand haftet, ebenso wie der Verein als juristische Person, gegenüber Dritten. Die Haftung ist unbeschränkt, d.h. '''der Vorstand haftet mit seinem gesamten Privatvermögen'''. '''Verein und Vorstand haften gesamtschuldnerisch.''' Der Geschädigte hat die Wahl bei wem die Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.  
{| class="wikitable"
{| class="wikitable"
|-
|-
45.029

Bearbeitungen