Pflegezusatzversicherung private, Pflegetagegeldversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Hierbei richtet sich der Auszahlungsbetrag nach dem festgestellten Pflegegrad und den damit tariflich vereinbarten Leistungsstufen. Im Versicherungsfall erfolgt die tarifliche Leistungserbringung im Regelfall bei häuslicher und stationärer Pflege.<br /> | Hierbei richtet sich der Auszahlungsbetrag nach dem festgestellten Pflegegrad und den damit tariflich vereinbarten Leistungsstufen. Im Versicherungsfall erfolgt die tarifliche Leistungserbringung im Regelfall bei häuslicher und stationärer Pflege.<br /> | ||
Die Beitragshöhe zur Pflegetagegeldversicherung richtet sich nach dem Eintrittsalter der versicherten Person, der Höhe des zu versichernden Tagegeldes sowie dem Gesundheitszustand der versicherten Person | Die Beitragshöhe zur Pflegetagegeldversicherung richtet sich nach dem Eintrittsalter der versicherten Person, der Höhe des zu versichernden Tagegeldes sowie dem Gesundheitszustand der versicherten Person.<br /> | ||
Bei Vorerkrankungen kann es zu Beitragsaufschlägen kommen. | Vor Vertragsabschluss ist eine Gesundheitsprüfung der versicherten Person erforderlich. Bei Vorerkrankungen kann es zu Beitragsaufschlägen kommen. | ||
Version vom 12. Mai 2021, 06:48 Uhr
Im Leistungsfall wird ein vertraglich vereinbartes Tagegeld ausbezahlt.
Hierbei richtet sich der Auszahlungsbetrag nach dem festgestellten Pflegegrad und den damit tariflich vereinbarten Leistungsstufen. Im Versicherungsfall erfolgt die tarifliche Leistungserbringung im Regelfall bei häuslicher und stationärer Pflege.
Die Beitragshöhe zur Pflegetagegeldversicherung richtet sich nach dem Eintrittsalter der versicherten Person, der Höhe des zu versichernden Tagegeldes sowie dem Gesundheitszustand der versicherten Person.
Vor Vertragsabschluss ist eine Gesundheitsprüfung der versicherten Person erforderlich. Bei Vorerkrankungen kann es zu Beitragsaufschlägen kommen.
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