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Mehrfachversicherung / Doppelversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach § 79 VVG hat der Versicherungsnehmer das  Recht der Beseitigung der Mehrfachversicherung. Entweder wird der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder auch durch eine Reduzierung der Prämie auf den Anteilsbeitrag der die frühere Versicherung nicht gedeckt hatte.<br />
Nach § 79 VVG hat der Versicherungsnehmer das  Recht der Beseitigung der Mehrfachversicherung. Entweder wird der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder auch durch eine Reduzierung der Prämie auf den Anteilsbeitrag der die frühere Versicherung nicht gedeckt hatte.<br />


* '''Doppelte Krankenvollversicherung'''<br />
* '''Doppelte Krankenvollversicherung'''<br />
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* '''Unterscheidung''' zur Mit- und Nebenversicherung
* '''Unterscheidung''' zur Mit- und Nebenversicherung
Zu unterscheiden ist die Mehrfachversicherung von der Mitversicherung und der Nebenversicherung.
Zu unterscheiden ist die Mehrfachversicherung von der Mitversicherung.








👁 Siehe auch: [[       ]]  <br />
'''Siehe auch:'''<br />
👁 Siehe auch: [[       ]]  <br />
[[Mitversicherung / Industrieversicherungen]]  <br />
[[Mitversicherung / Personenversicherungen  ]]  <br />
 


Schlagwort: Vielfachversicherung




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Schlagwort: Vielfachversicherung, mehrfach versichert
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[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
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