Hundehaftpflichtversicherung, Brut- und Setzzeit: Unterschied zwischen den Versionen

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| Thüringen || Leinenpflicht || ganzjährig in Waldgebieten
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* Bitte beachten Sie, dass sich hier über das Jahr Änderungen ergeben können. Für die Richtigkeit/Vollständigkeit wird keine Gewährleistung übernommen.
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⚠️ Jagdschutzberechtigte  haben die Erlaubnis (in vielen Bundesländern) auf Hunde zu schießen, sofern diese unangeleint  sind und sich außerhalb des Einflußbereichs des Halters aufhalten.
⚠️ Jagdschutzberechtigte  haben die Erlaubnis (in vielen Bundesländern) auf Hunde zu schießen, sofern diese unangeleint  sind und sich außerhalb des Einflußbereichs des Halters aufhalten.

Version vom 1. April 2021, 08:37 Uhr


Die Brut- und Setzzeit bezeichnet die Zeitdauer in dem die Wildtiere den Nachwuchs bekommen. In dieser Zeit müssen Hunde, in der Stadt wie auch auf dem Land, an die Leine genommen werden. Das gleiche gilt für Wälder und Waldgebiete. Wird gegen die Vorschriften verstoßen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.


Für die einzelnen Bundesländer gelten unterschiedliche Regelungen *

Bundesland Vorschriften Dauer / Eingrenzungen
Baden Württemberg keine Leinenpflicht -
Bayern keine Leinenpflicht -
Berlin Leinenpflicht ganzjährig
Brandenburg Leinenpflicht ganzjährig, Leinenlänge maximal 2 Meter
Bremen Leinenpflicht vom 15.3. bis 15.7. des Jahres
Hamburg Leinenpflicht ganzjährig
Hessen teilweise Leinenpflicht in nur wenigen Gemeinden 1.3.- 30.6. des Jahres
Mecklenburg Vorpommern Leinenpflicht ganzjährig
Niedersachsen Leinenpflicht 1.4. bis 15.7. des Jahres
Nordrhein Westfalenl keine allgemeine Leinenpflicht in wenigen Gemeinden als Ausnahme
Rheinland Pfalz keine allgemeine Leinenpflicht in wenigen Gemeinden als Ausnahme
Saarland Leinenpflicht 1.3. bis 30.6. des Jahres
Sachsen keine allgemeine Leinenpflicht in wenigen Gemeinden als Ausnahme
Sachsen Anhalt Leinenpflicht 1.3. bis 15.7. des Jahres
Schleswig Holstein Leinenpflicht ganzjährig in Waldgebieten
Thüringen Leinenpflicht ganzjährig in Waldgebieten
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⚠️ Jagdschutzberechtigte haben die Erlaubnis (in vielen Bundesländern) auf Hunde zu schießen, sofern diese unangeleint sind und sich außerhalb des Einflußbereichs des Halters aufhalten.



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