D&O, Schadenbeispiele Aussen-/Innenhaftung: Unterschied zwischen den Versionen

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- Fehleinkauf: Der Geschäftsführer einer Internetfirma kauft Hard- und Software ein, welche überdimensioniert und überteuer ist. Die Gesellschafter verlangen Schadensersatz in Höhe des sinnlosen Teils der Anschaffungskosten.<br />
- Fehleinkauf: Der Geschäftsführer einer Internetfirma kauft Hard- und Software ein, welche überdimensioniert und überteuer ist. Die Gesellschafter verlangen Schadensersatz in Höhe des sinnlosen Teils der Anschaffungskosten.<br />


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Aktuelle Version vom 29. März 2021, 15:58 Uhr

  • Die Außenhaftung beschreibt das Haftungsverhältnis von Organmitgliedern und leitenden Angestellten gegenüber Dritten, wie

- Lieferanten,
- Kunden,
- Finanzbehörden,
- Sozialversicherungsträgern,
- Zollbehörden
- oder sonstigen Dritten.


- Unmittelbare Haftung des Managers gegenüber Dritten (außerhalb des Unternehmens stehenden Personen)
- Nicht-Zahlung von Steuern und Abgaben
- Verletzungen von Kapitalerhaltungspflichten
- Verstöße gegen Zollbestimmungen
- Bei drohender Zahlungsunfähigkeit wird nicht rechtzeitig der Insolvenzantrag gestellt: Der Geschäftsführer haftet persönlich für alle Zahlungen, die nach dem Eintritt der - Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geleistet werden
- Herstellung von wettbewerbswidrigem Werbematerial (Verstoß gegen Wettbewerbs – oder Markenrechte)
- Verschulden bei Vertragsschluss, culpa in contrahendo
- Vertragliche Haftung, persönliche Schuldübernahme
- Verletzung von Schutzgesetzen
- Haftung im Zusammenhang mit Fördermitteln


  • Die Innenhaftung beschreibt das Haftungsverhälnis gegenüber der eigenen Firma.


- Finanzierungslücke: Durch die überdimensioniere Erneuerung eines Maschinenparks ensteht eine Finanzierungslücke, welche nur mit unverhältnismäßig hohen Zusatzkosten geschlossen werden kann. Für die finanziellen Mehraufwendungen wird das verantwortliche Vorstandsmitglied in Anspruch genommen.

- Fehleinkauf: Der Geschäftsführer einer Internetfirma kauft Hard- und Software ein, welche überdimensioniert und überteuer ist. Die Gesellschafter verlangen Schadensersatz in Höhe des sinnlosen Teils der Anschaffungskosten.


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