Haftung: Unterschied zwischen den Versionen

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👁 Siehe: [[Haftung, unbegrenzte Haftung § 823 BGB  ]]<br />
👁 Siehe auch: [[Haftung, unbegrenzte Haftung § 823 BGB  ]]<br />
👁 Siehe: [[vertragliche Haftung  ]]<br />
👁 Siehe auch: [[vertragliche Haftung  ]]<br />
👁 Siehe: [[gesetzliche Haftung  ]]<br />
👁 Siehe auch: [[gesetzliche Haftung  ]]<br />
👁 Siehe: [[verschuldensunabhängige Haftung  ]]<br />
👁 Siehe auch: [[verschuldensunabhängige Haftung  ]]<br />
👁 Siehe: [[Verschuldensformen ]]<br />
👁 Siehe auch: [[Verschuldensformen ]]<br />





Version vom 5. März 2021, 08:35 Uhr

Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehen müssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfen sein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt. Quelle: Wikipedia


  • Haftungsarten

- Haftung für eigenes Verschulden - dies ist der Regelfall
- Haftung für fremdes Verschulden von Verrichtungs-. Erfüllungsgehilfen, Teilnehmer, Mitäter
- Verschuldensunabhängige Haftung. Störerhaftung. Gefährderhaftung.


👁 Siehe auch: Haftung, unbegrenzte Haftung § 823 BGB
👁 Siehe auch: vertragliche Haftung
👁 Siehe auch: gesetzliche Haftung
👁 Siehe auch: verschuldensunabhängige Haftung
👁 Siehe auch: Verschuldensformen


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