Subsidärshaftung: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet.
Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herangezogen.
Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter anderes hierzu verpflichtet wurde.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Aktuelle Version vom 6. Februar 2021, 08:07 Uhr

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